Freiheitsstrafen von je zehn Jahren für Eric R. und Sebastian Z. (beide 22): Das fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess um die tödliche Raserei im bernischen Täuffelen.
Beide Männer hätten sich der eventualvorsätzlichen Tötung und des mehrfachen Versuchs dazu schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Peter Schmid heute vor dem Regionalgericht in Biel. R. und Z. hätten sich ein Rennen geliefert. Sie seien sich bewusst gewesen, dass es zu einem Unfall kommen könnte, und dieses Risiko hätten sie in Kauf genommen.
Eric R. hatte beim Unfall vom 17. Dezember 2011 innerorts die Kontrolle über seinen BMW verloren. Der 34-jährige Polizist Nicolas R. wurde getötet. Seine Frau, der 16 Monate alte Sohn und ein korrekt entgegenkommender Autofahrer wurden zum Teil schwer verletzt.
Staatsanwalt: «Es war ein Raserrennen»
Gemäss verkehrstechnischem Gutachten war Eric R. mit 93 bis 100 km/h unterwegs, als sein Wagen ins Schleudern geriet, sich um die eigene Achse drehte und auf der Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Wagen krachte. Das Auto des Rasers erfasste darauf den Nicolas R., der meterweit weggeschleudert wurde.
Für den Staatsanwalt entscheidend ist, was dem Unfall vorausging. Er ist überzeugt, dass ein Rennen in halsbrecherischem Tempo zu der Tragödie führte.
Die beiden Beschuldigten haben dies stets bestritten. Sie hätten auf den anderthalb Kilometern von Hagneck nach Täuffelen nur «dumm getan», hatte Sebastian Z. am Montag erklärt. Er habe Eric R. nicht an seiner Fahrweise hindern können.
Ohne Sebastian Z. hätte es kein Rennen gegeben
Staatsanwalt Schmid zeigte sich davon unbeirrt. Schuldig sei nicht nur der eigentliche Unfallverursacher, sondern ebenso sein Kollege. Dieser habe verhindern wollen, dass er überholt werde, und damit seinen Beitrag zum Rennen mit fatalem Ausgang geleistet. «Ohne ihn wäre kein Rennen möglich gewesen.»
Eric R. selber habe sich «absolut verantwortungslos» verhalten, sagte Schmid. Spätestens in Täuffelen hätte er - in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten - abbremsen und auf das Überholmanöver verzichten müssen.
Dann aber hätte er das Gesicht verloren. Deshalb habe er das Überholmanöver durchgezogen und sei in die Rechtskurve gerast - im Wissen, dass nach 70 Metern ein Fussgängerstreifen folge und dass an einem belebten Samstagnachmittag mit Gegenverkehr zu rechnen sei.
Ego wichtiger, als das eigene Leben
Eric R. habe damit auch sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt, stellte Schmid fest. Es sei zu vermuten, dass sein Leben ihm in diesem Moment weniger bedeutet habe als sein Ego.
Der Prozess am Gericht in Biel wird heute Nachmittag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet. (SDA/sas)