Polizei stellt bei Kontrolle ein Kilo Marihuana sicher
Blitzermessung entlarvt Drogenkurier

Am Montagabend hat die Kantonspolizei Bern auf der Autobahn A1 bei Bern eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei der anschliessenden Kontrolle des gemessenen Autos konnte im Fahrzeug rund ein Kilogramm konsumfertiges Marihuana sichergestellt werden.
Publiziert: 18.12.2024 um 08:27 Uhr
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Aktualisiert: 18.12.2024 um 09:12 Uhr

Auf einen Blick

  • Polizei stoppt Raser auf A1 und findet Marihuana im Auto
  • 19-jähriger Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt, Beifahrer festgenommen
  • Insgesamt über ein Kilo Marihuana sichergestellt, 20-jähriger Beifahrer vor Gericht
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Daniel MacherRedaktor News

Am Montag gegen 21.15 Uhr, fiel einer zivilen Patrouille der Kantonspolizei Bern auf der Autobahn A1 bei Bern, Höhe Felsenauviadukt, ein Auto auf, das in rasanter Fahrweise in Richtung Grauholz unterwegs war. Die Patrouille folgte dem Fahrzeug und führte eine Geschwindigkeitsmessung durch. Dabei konnte nach Abzug der gesetzlichen Toleranz eine Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 30 km/h gemessen werden.

Rund ein Kilo konsumfertiges Marihuana

Vor der Verzweigung Schönbühl forderte die Patrouille den Autolenker mittels Matrix auf, dem Polizeiauto zu folgen. Bei der anschliessenden Kontrolle konnten die Einsatzkräfte im gemessenen Auto rund ein Kilo konsumfertiges Marihuana sicherstellen. Der Beifahrer gab vor Ort an, dass die Tasche mit dem Marihuana ihm gehöre, weshalb er für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht und vorläufig festgenommen wurde.

Der 19-jährige Lenker konnte nach den Abklärungen vor Ort aus der Verkehrskontrolle entlassen werden. Er wird wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt.

Bei der darauffolgenden durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verfügten Hausdurchsuchung konnten am Domizil des beschuldigten Beifahrers unter anderem mehrere Hundert Gramm konsumfertiges und abgepacktes Marihuana sichergestellt werden. Der 20-Jährige wird sich insbesondere wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor der Justiz zu verantworten haben.

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