Politiker aus Biel und Nidau reagieren
Hass-Imam Abu Ramadan droht Strafanzeige

Den Sozialhilfe-Fall des Hass-Predigers Abu Ramadan in Nidau will niemand aussitzen. Politiker aus den betroffenen Gemeinden kündigen an, eingreifen zu wollen. Auch eine Strafanzeige wird überprüft.
Publiziert: 23.08.2017 um 19:32 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:47 Uhr
Nähe zum IZRS: Imam Abu Ramadan bei einem Auftritt in Biel.
Foto: FLICKR/ISLAMRAT

Jetzt geht es auf einmal Schlag auf Schlag. Noch bevor die «Rundschau» weitere Details zum Hass-Imam Abu Ramadan, reagieren Politiker aus den Gemeinden, wo Ramadan gewohnt und gepredigt haben soll. 

Allen voran der Nidauer Sozialvorsteher Roland Lutz (SVP). Die Stadt Nidau gab bekannt, «unverzüglich» den Fall untersuchen zu wollen. Sie habe vollstes Interesse daran, dass der «missbräuchliche Sozialhilfebezug» untersucht und aufgedeckt wird. 

Auch sein Amtskollege in der Stadt Biel, Sicherheitsdirektor Beat Feurer (SVP), kündigte Massnahmen an: Man prüfe eine «direkte Intervention» in der Moschee sowie eine Strafklage: «Die entsprechenden Abklärungen sind noch im Gang.»

Die sind auch nötig, wie Recherchen von «Tages-Anzeiger» und «SRF» zeigen: Abu Ramadan verbreitete als Prediger in der Bieler Ar'Rahman-Moschee Hassbotschaften. Er rief unter anderem zur «Vernichtung» aller Nicht-Muslimen auf.

Ramadan kam als Flüchtling in die Schweiz

Für allfällige asyl- oder ausländerrechtliche Massnahmen sei nicht die Stadt Biel zuständig. «Die verbleibenden Handlungsfelder bewegen sich vor allem im Bereich der Prävention.» Laut den Medienberichten kam der Libyer 1998 als Flüchtling in die Schweiz, erhielt Asyl und verfügt über eine C-Bewilligung.

Laut Feurer beschäftigt sich die Fachgruppe bereits seit Anfang 2016 mit der Erarbeitung von Massnahmen, um Fälle wie den des mutmasslichen Hasspredigers zu verhindern. Ab 1. September nimmt eine neue Ansprechstelle Extremismus- und Gewaltprävention ihre Arbeit auf.

«Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Angebot einen Beitrag leisten können zur Entdeckung von risikobelasteten Personen», erklärte Feurer weiter. Mit der Ansprechstelle sollen Direktbetroffene Unterstützung und Rat erhalten. Das neue Angebot soll am Freitag an einer Medienkonferenz vorgestellt werden.

Nidau bestätigt Sozialfall

Die Stadt Nidau, in welcher der Moschee-Prediger wohnhaft ist, bestätigte per Communiqué, dass der Mann ein langjähriger Klient der Sozialen Dienste sei. Laut SRF soll der heute 64-jährige Libyer während 13 Jahren insgesamt 600'000 Franken an Sozialhilfe bezogen haben.

Die Nidauer Behörden unterstützen eine «unverzügliche Untersuchung der schweren Vorwürfe«, wonach der Mann als Hassprediger auftrete. Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen verurteile die Stadt «jegliche radikale Mobilisierung sowie den Missbrauch von rechtsstaatlichen Strukturen und sozialen Institutionen.»

Grundsätzlich werde Sozialhilfe unabhängig von persönlichen Überzeugungen ausgerichtet, «solange diese Überzeugungen strafrechtlich nicht relevant sind», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Sozialen Dienste hätten aber weder den Auftrag noch die Möglichkeiten, «staatsschützerische Abklärungen» zu führen.

Rückforderung wird überprüft

Laut dem Nidauer Sozialvorsteher Roland Lutz (SVP) will die Gemeinde auch prüfen, ob der Mann missbräuchlich Sozialhilfe bezogen hat, wie Lutz gegenüber «Bund» online erklärte. Eine Rückforderung wäre aber dann möglich, wenn sich beweisen liesse, dass der Mann mit dem Predigen Geld verdient hätte.

Der Journalist Kurt Pelda, Autor der Zeitungsberichte, wurde durch einen anonymen Hinweis auf den Fall des Predigers aufmerksam gemacht. Die Ar'Rahman-Moschee sei ihm bereits als «relativ radikal» bekannt gewesen, sagte Pelda in einem online publizierten Interview.

Als Person sei der Prediger nicht gefährlich, er sei «sehr schlau» und rufe nicht direkt dazu auf, «Leute umzubringen oder ein Attentat zu verüben.» Aber mit seiner Hassideologie bereite er den Nährboden für Leute, «die hören wollen, dass sich Gewalt gegen Ungläubige rechtfertigen lässt.» (pma/SDA)

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