Die Stadt unterscheidet im Versuch zwischen «notwendigem Wirtschaftsverkehr» und «vermeidbarem Privatverkehr», wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schrieb. Das Pilotprojekt entwickelte sie zusammen mit den Wirtschaftsverbänden. Auf Antrag werden gewisse Unternehmen von bestimmten Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.
Nur für Dienstfahrzeuge
Am Projekt teilnehmen dürfen Firmen, deren Fahrzeuge zwingend für betriebliche oder dienstliche Fahrten eingesetzt werden, wie der Gemeinderat weiter schrieb. Dazu gehören etwa Logistikfirmen, Wartungsdienste, Handwerksbetriebe und medizinische Dienstleistende. Ausgeschlossen ist der allgemeine Geschäftsverkehr, beispielsweise Aussendienstmitarbeitende.
Der Testbetrieb betrifft die Monbijoubrücke und die Innenstadt. Der Wirtschaftsverkehr soll die Busspur auf der Monbijoubrücke in beide Richtungen nutzen dürfen. Ebenso darf er die Verbindung Hodlerstrasse–Genfergasse–Bahnhofplatz nutzen.
300'000 Franken
Für die erforderliche Verordnung und die Umsetzung genehmigte der Gemeinderat einen Projekt- und Ausführungskredit von 300'000 Franken.
Der Pilotversuch wird gemäss Gemeinderat laufend überwacht und notfalls abgebrochen, falls er nicht funktioniert. Die Ergebnisse des Versuchs dienen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob künftig Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr permanent umgesetzt werden.