Wildtiere in den bernischen Schutzgebieten sollen weniger stark durch Schneeschuhwanderer und Skitourenfahrerinnen gestört werden. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
SDASchweizerische Depeschenagentur
Die Regeln beinhalten unter anderem Weg- und Routengebote. Das betrifft insbesondere Schneeschuhwandern und Skitouren abseits der offiziellen Route.
Im Frühling gibt es eine Leinenpflicht für Hunde. So soll verhindert werden, dass Hunde Wildtiere zu der Zeit jagen, in der sie ihre Jungen zur Welt bringen.
Die Bestimmungen sind spezifisch für jedes Wildschutzgebiet definiert. Sie gelten bis zur Brut- und Aufzuchtzeit im Frühjahr oder Sommer. Wildhüter führen Kontrollen in den Gebieten durch.
Beruhigte Zonen wirkten sich positiv auf Wildtiere aus und könnten für das Überleben einer Art wichtig sein, hielt der Kanton fest. Zudem würde so Wildschäden am Wand reduziert.