Der ehemalige Direktor der Strafanstalten Thorberg, Georges Caccivio, akzeptiert seine Kündigung. Auf eine Beschwerde beim Bundesgericht verzichtet er. Bis heute sei keine Beschwerde eingegangen, bestätigt der Medienbeauftragte des Bundesgerichts, Peter Josi, eine Meldung auf der Online-Plattform der «Berner Zeitung».
Caccivio war Anfang 2014 unter Druck geraten, weil er mit Häftlingen per Du war und auf dem Drogenstrich verkehrte. Der Gefängnisdirektor wurde entlassen. Gegen die Kündigung wehrte er sich bis vor das bernische Verwaltungsgericht. Dieses kam im August 2015 zum Schluss, der Kanton Bern habe Caccivio zu Recht gekündigt.
Sexualkontakte in der Freizeit seien grundsätzlich Privatsache, das mache Caccivio zu recht geltend, räumte das Verwaltungsgericht ein. Er habe sich mit den Besuchen auf dem Drogenstrich auch nicht straffällig gemacht.
Caccivio verkenne aber, dass er als Anstaltsdirektor eine herausragende Stellung einnehme. «Unter diesen Umständen hätte er besondere Zurückhaltung üben und alles vorkehren müssen, damit sein Privatleben nicht Anlass für Aufsehen bot.» Caccivio habe seine Treuepflicht verletzt und dem Ansehen des Kantons geschadet, befand das Verwaltungsgericht.
Der ehemalige Direktor der Strafanstalten Thorberg hätte innerhalb von 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung des Urteils Ende August Beschwerde gegen dieses Urteil am Bundesgericht erheben können. (SDA/lex)