Nun ist es amtlich: Der Schweizer Waffenhändler Peter K.* hat gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen. So geht es aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervor, der SonntagsBlick vorlag. K., Inhaber des Thuner Waffenherstellers B&T, hat seine Einsprache zurückgezogen. Zuvor hatte er sich jahrelang vor Bundes- und Bundesstrafgericht gegen die Strafe gewehrt.
Scharfschützengewehre, Granatwerfer und Tränengasgranaten
Den Waffendeal, der ihm zur Last gelegt wird, fädelte er 2009 ein. B&T lieferte Scharfschützengewehre, Granatwerfer und rund 1000 Tränengasgranaten nach Neuseeland – so weit, so legal. Doch das Kriegsmaterial wurde weiterverkauft. Empfänger war die Elitetruppe des autokratischen Regimes von Kasachstan. Die Ausfuhr von Waffen nach Kasachstan ist nicht grundsätzlich illegal. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) lehnte Kriegsmaterialexporte aber immer wieder wegen der prekären Lage der Menschenrechte dort ab. Die Bundesanwaltschaft warf K. deshalb vor, er habe in seinem Gesuch via Neuseeland falsche Angaben gemacht.
Busse von 3000 Franken
Der sieht sich ungerecht behandelt: Der Bundesstrafrichter habe in dem Verfahren alles darangesetzt, «unsere Verteidigung zu benachteiligen», sagt K. auf Anfrage. Er habe darum entschieden, dem Ganzen ein Ende zu setzen und die Busse von 3000 Franken zu akzeptieren. Weil «ich niemals einen fairen Prozess erhalten hätte und wieder an das Bundesgericht hätte appellieren müssen». Ein Schuldeingeständnis sei das nicht. Nur überlegt er, nach Kanada auszuwandern.
*Name geändert