Die Mehrheit der Menschen, die sich bei der Stelle meldeten, hätten Stalking sowohl in der realen Welt als auch im digitalen Bereich erlebt. Auffallend sei, dass Cyberstalking insbesondere von ehemaligen Intimpartnerinnen und -partnern begangen werde.
Bei fast der Hälfte der Fälle, die der Fachstelle gemeldet wurden, konnte keine Strafanzeige gemacht werden. Der Grund dafür ist laut Gemeinderat, dass Stalking als Ganzes in der Schweiz nach wie vor keinen eigenen Straftatbestand darstellt.
In der Schweiz kann Stalking nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn sich die Täterschaft beispielsweise wegen Sachbeschädigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohung oder Nötigung strafbar macht. Eine klarere Gesetzgebung wäre für viele Betroffene eine grosse Erleichterung, heisst es im Communiqué.
Bei 81 Prozent der im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle war die stalkende Person männlich.
(SDA)