Schöne Aktfotos und obendrauf noch Geld für das Shooting – das versprach ein 52-jähriger Berner mehreren Frauen. Der Mann lockte sie in seine Wohnung, wo er sie zwar ablichtete, aber ausserdem noch begrapschte und sich an ihnen vergriff. «Ich habe nie einen Rappen gesehen. Aber das ist sekundär. Was mich wirklich interessiert, ist, was mit meinen Aktfotos ist», sagt eine Betroffene zu «20 Minuten».
Der Berner hatte die 24-jährige Ostschweizerin im Mai 2018 via Facebook kontaktiert und für ein Shooting angefragt. Zunächst habe der Mann einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck erweckt. Nach den ersten Aufnahmen war sogar die Rede von Bildern für das Männermagazin «Playboy». 12'000 Franken Honorar versprach der Mann der Frau, wie im Vertrag zu lesen ist.
Im Intimbereich angefasst
In der Wohnung des Mannes verlief das Shooting jedoch nicht so wie geplant. Wie die Frau dem Portal sagt, soll er sie im Intimbereich angefasst haben. Als sie sich verbal wehrte, sei das Shooting beendet gewesen, sagt sie.
Anschliessend erstattete die Ostschweizerin eine Anzeige und wurde daraufhin vom Fake-Fotografen bedroht. Dennoch sorgt sich die junge Frau nicht. «Er ist ein Betrüger und hat ein sexuelles Problem. Aber er ist kein Monster, dass ernsthaften Schaden anrichten kann», sagt sie zu «20 Minuten».
2002 zu 20 Monaten Haft verurteilt
Der Justiz ist der Berner bestens bekannt. Zwischen 1999 und 2001 hatte er 34 Frauen bei vermeintlichen Shootings sexuell belästigt und genötigt, darunter auch eine Minderjährige. 2002 wurde der gelernte Koch vor dem Kreisgericht Bern-Laupen wegen Betrugs, sexueller Belästigung und sexueller Nötigung zu 20 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe musste er in einer stationären Psychotherapie verbringen. Ein psychiatrisches Gutachten bezeichnet ihn als «krankhaft sexsüchtig».
Aus seinen Fehlern gelernt hat der Mann offenbar nichts. Bis 2005 stand er mindestens zwei weitere Male vor Gericht und wurde zu acht Monaten Haft verurteilt. Bei der Verhandlung sagte er damals «Ich habe die Frauen übers Ohr gehauen. Das war meine Masche. Ich habe nie vorgehabt, ihnen die versprochene Gage zu bezahlen, sondern wollte einfach wissen, wie weit sie gehen», schreibt die «Berner Zeitung».
Und nun hat er neben der 24-jährigen Ostschweizerin erneut mehrere Frauen belästigt. Ein anderes Opfer veröffentlichte den Strafbefehl von Januar auf sozialen Medien. Darin sind neben den Aussagen der Frau auch die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Franken sowie Bussen und Gebühren von 2300 Franken zu sehen.
Die Ostschweizerin findet die Strafe zu mild für den Mann. «Er wird ewig so weiterfahren.»
Wissen Sie mehr zu dieser Story? Haben Sie Hinweise? Schicken Sie uns Ihr Foto oder Video via WhatsApp oder Upload-Button in der BLICK-App.
- Klicken Sie auf das Kamera-Icon in der Navigation und laden Sie Ihre Bilder und Videos hoch.
- Oder erreichen Sie uns via WhatsApp-Nummer 079 813 8041.
- Klicken Sie hier und öffnen Sie die Nummer direkt in WhatsApp.
- Für iPhone-Benutzer: Laden Sie sich hier den Kontakt herunter (vcf-Datei fürs Adressbuch).
- Unsere Mail-Adresse redaktion@blick.ch
Für jedes veröffentlichte Leservideo gibts mindestens 25 Franken.
Wissen Sie mehr zu dieser Story? Haben Sie Hinweise? Schicken Sie uns Ihr Foto oder Video via WhatsApp oder Upload-Button in der BLICK-App.
- Klicken Sie auf das Kamera-Icon in der Navigation und laden Sie Ihre Bilder und Videos hoch.
- Oder erreichen Sie uns via WhatsApp-Nummer 079 813 8041.
- Klicken Sie hier und öffnen Sie die Nummer direkt in WhatsApp.
- Für iPhone-Benutzer: Laden Sie sich hier den Kontakt herunter (vcf-Datei fürs Adressbuch).
- Unsere Mail-Adresse redaktion@blick.ch
Für jedes veröffentlichte Leservideo gibts mindestens 25 Franken.
(man)