Die bisher erfolgreiche Praxis, bei drohenden oder existierenden Engpässen situativ und befristet Entlastungsstellen zu schaffen, stosse an Grenzen, schreiben die Justizbehörden in ihrem am Freitag veröffentlichten Tätigkeitsbericht.
Entlastungsstellen müssten zunehmend nahtlos verlängert werden. Für eine nachhaltige Lösung, namentlich in der ersten Instanz, sei eine Personalaufstockung unerlässlich.
Die Staatsanwaltschaft erliess vergangenes Jahr 80'977 Strafbefehle und eröffnete 9493 Untersuchungen. Die Schlichtungsbehörden führten zudem 21'316 Rechtsberatungen durch (Vorjahr: 21'206).
Das Missverhältnis zwischen personeller Dotation und Eingängen respektive der Komplexität der Verfahren bestehe auch bei der Staatsanwaltschaft weiterhin. Die Belastung sei zu hoch, wie es im Tätigkeitsbericht heisst.
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben und bei der Jugendanwaltschaft hätten die Eingänge erneut zugenommen.
Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gingen 2330 neue Fälle ein, 2274 wurden erledigt und 1442 aufs Folgejahr übertragen. Die Tendenz hin zu komplexeren Verfahren, die länger dauerten, sei weiterhin vorhanden.
Ende 2024 arbeiteten 1041 (Vorjahr: 1006) Personen bei den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Dies, ohne nebenamtliche Richterinnen und Richter. Mehr als die Hälfte der Angestellten arbeitete Teilzeit, der Frauenanteil lag über alle Bereiche hinweg bei über 72 Prozent.