Massnahme übertrieben
Kanton Bern muss Mann aus Ausschaffungshaft entlassen

Der Kanton Bern muss einen Pakistaner aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Publiziert: 11:01 Uhr
Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Pakistaners gutgeheissen. Der Kanton Bern muss ihn aus der Ausschaffungshaft entlassen. (Symbolbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der vom Obergericht verurteilte pakistanische Staatsangehörige wurde im vergangenen Dezember auf Antrag des kantonalen Migrationsdienstes in Ausschaffungshaft genommen. Das Zwangsmassnahmengericht erachtete die Massnahme als rechtmässig und verhältnismässig. Das Verwaltungsgericht beurteilte sie nun als übertrieben, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.

Der Mann lebt mit seiner erwerbstätigen Frau und seinen drei Kindern, die alle die Schule besuchen. Er kümmere sich um den Unterhalt der Familie, nehme am Alltag seiner Kinder teil und sorge sich glaubhaft um deren Zukunft und Ausbildung, schrieb das Verwaltungsgericht.

Diese familiären Verhältnisse würden gegen ein Untertauchen des Mannes sprechen. Ebenfalls hätten Frau und Kinder kein «namhaftes Interesse» unterzutauchen, so das Gericht. Zudem leide der Mann an schweren psychischen Problemen.

Seit seiner Verurteilung 2021 sei der Pakistaner nie untergetaucht. Er habe seit sechs Jahren keine Straftaten mehr begangen und von ihm gehe keine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Mannes deshalb gut. Die Ausschaffungshaft als «ultima ratio» sei nicht erforderlich. Der Mann darf den Kanton Bern bis auf weiteres nicht verlassen und muss sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden. Diese Massnahmen reichen aus, wie das Verwaltungsgericht weiter schreibt.

Der Mann war 2021 vom Obergericht wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden. Das Urteil sah eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Busse von 600 Franken und einen Landesverweis von sechs Jahren vor.

Der Mann verliess die Schweiz danach nicht wie vom Migrationsamt verfügt bis im Mai 2023. Schliesslich wurde er zuhause von der Polizei abgeholt, diese stellte auch seinen Reisepass sicher. Nun ist er wieder auf freiem Fuss.

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