Der Mann wurde zudem wegen mehrmaligem Verstossen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt. Der italienische Staatsbürger wird nach seiner Freiheitsstrafe für acht Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Letzte Woche hatte der Angeklagte den Vorwurf zurückgewiesen, im Februar 2018 einen Mann in Burgdorf BE getötet zu haben von sich. Er habe nichts mit diesem Fall zu tun, sagte vor dem Gericht. Seine DNA-Spuren stammten von früheren Besuchen beim Opfer (55), antwortete der Angeklagte mehrmals auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Er sei zum Zeitpunkt der Tat zu Hause bei seiner Tochter gewesen.
Zuletzt sei er am Valentinstag im Jahr 2018 beim Opfer in der Wohnung gewesen. Er habe damals Geld von seinen Eltern genommen und wollte für seine Ex-Freundin Blumen kaufen. Er sei aber zum Opfer gegangen, um dort mit ihm Drogen zu konsumieren. Er übernachtete anschliessend im Wohnzimmer auf dem Sofa, wie er dem Gericht sagte.
Der 37-Jährige hatte im Februar 2018 einen Mann mit über 30 Messerstiche und einem Kehlenschnitt getötet, wie der Anklageschrift zu entnehmen war. Die beiden Männer seien befreundet gewesen. (SDA)