Mann durch Urin-Lache geschleift
Berner Grüsel-Polizisten gefeuert

Die beiden Polizisten, die am Mittwoch von einem Gericht in Bern wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurden, sind freigestellt worden.
Publiziert: 02.10.2015 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:27 Uhr

Nach Überzeugung des Gerichts waren sie zu weit gegangen, als ein renitenter Mann auf der Bahnhofwache auf den Boden uriniert hatte.

Die Korpsleitung hat entschieden, die beiden Polizisten mit Kündigungsaussicht freizustellen, schreiben «Der Bund» und die «Berner Zeitung».

Bei dem Fall ging es um einen Mann, der im Februar 2014 auf der Polizeiwache gelandet war, weil er sich im Bahnhof Bern gegenüber Polizisten unflätig geäussert hatte.

Die Polizei nahm einen Drogenschnelltest vor. Im Warteraum urinierte der Mann auf den Boden und widersetzte sich der Aufforderung der Polizisten, die Urinlache aufzuputzen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der eine Polizist den Mann zu Boden gedrückt und mehrmals über die Pfütze bewegt hat. Der andere Polizist legte nach Überzeugung des Gerichts die Jacke des Mannes in die Pfütze.

Die Richterin stützte sich bei ihrem Urteil unter anderem auf die Zeugenaussage einer Polizeipraktikantin, die das Geschehen mitbekommen hatte.

Die Polizisten hätten ihre amtlichen Befugnisse überschritten, stellte die Richterin am vergangenen Mittwoch fest. «Man darf niemanden körperlich dazu zwingen, etwas zu putzen», betonte sie. Auch Erniedrigungen seien ein Amtsmissbrauch. Von einem weiteren Vorwurf, der einfachen Körperverletzung, sprach das Gericht die Polizisten hingegen frei.

Die Richterin verurteilte die beiden Polizisten schliesslich zu bedingten Geldstrafen von 80 beziehungsweise 40 Tagessätzen, ausmachend 8800 und 4000 Franken. (SDA)

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