Der eine Polizist habe den Mann zu Boden gedrückt und durch die Urinpfütze geschleift, sagte die Einzelrichterin am Mittwoch bei der Begründung des erstinstanzlichen Urteils. Der andere Polizist habe die Jacke des Mannes in die Pfütze gelegt.
Polizisten wiesen Vorwürfe zurück
Die beiden Beschuldigten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie gaben an, sie seien im Rahmen des Erlaubten gegen den um sich fuchtelnden und sie bedrängenden Mann vorgegangen. Der Mann, der schon öfters Ärger mit der Polizei hatte, wurde vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen.
«Es ist nicht einfach, zwei gestandene Polizisten zu verurteilen», betonte die Richterin. Doch die beiden Männer hätten ihre Befugnisse überschritten. Sie berief sich insbesondere auf die Aussagen der Polizeipraktikantin, die an jenem 1. Februar 2014 im Bahnhof Bern mit dabei war.
Erniedrigungen gelten als Amtsmissbrauch
Der Mann war auf der Wache gelandet, nachdem er sich im Bahnhof gegenüber den Polizisten unflätig geäussert haben soll. Die Polizei nahm einen Drogenschnelltest vor. Im Warteraum pinkelte der Mann auf den Boden und widersetzte sich der Aufforderung der Polizisten, die Urinlache aufzuputzen.
Die Polizisten sollen dann nachgeholfen haben. Doch «man darf niemanden körperlich dazu zwingen, etwas zu putzen», betonte die Richterin. Auch Erniedrigungen seien ein Amtsmissbrauch. Die bedingten Geldstrafen belaufen sich auf 80 beziehungsweise 40 Tagessätze, ausmachend 8800 und 4000 Franken.
Keine Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem einen Polizisten auch einfache Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe vorgeworfen. Der renitente Mann hatte Rippen- und Milzprellungen erlitten. Doch die Richterin hielt in diesem Zusammenhang das Verhalten des Polizisten für rechtmässig und sprach ihn von den Vorwürfen frei. (sda)