Erika M.* (30), die verdächtigt wird, im Februar dieses Jahres in Niederwangen bei Bern ihre achtjährige Tochter Lisa M.* (†8)getötet zu haben, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Frau gegen die Verlängerung der Haft abgewiesen.
Wie die Berner Justiz ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass derzeit die Gefahr von Beeinflussungen des Verfahrens durch die Verdächtigte («Verdunkelungsgefahr») nicht durch weniger schwerwiegende Massnahmen gebannt werden kann.
Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil verdächtigt die Berner Justiz die Frau, ihre Tochter mit einem grossen Stein im Könizbergwald bei Niederwangen (Gemeinde Köniz BE) erschlagen zu haben. Dies in der Nähe ihres Wohnorts. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung.
12-jähriger Zeuge will Mutter und Tochter im Wald gesehen haben
Am Stein fanden sich Blutanhaftungen und drei Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Frau. Zudem sagte ein zwölfjähriger Knabe aus, er habe die Frau und ihre Tochter kurz vor der Tatzeit in den Wald gehen sehen. Die Auswertung des Mobiltelefons der Verdächtigten ist mit diesem Szenario vereinbar.
Die Frau selber führt laut dem Urteil an, ihre Tochter habe ihr am fraglichen Nachmittag gesagt, sie gehe zu einer Kameradin. Am Abend habe sie die Mutter dieser Kameradin angerufen und erfahren, dass die Tochter dort nie angekommen sei. In der Folge habe sie zusammen mit ihrer Mutter die Tochter gesucht und sie im Wald tot aufgefunden. Am Tag nach dem Leichenfund wurde die Frau festgenommen.
Die Berner Justiz hält es laut dem Urteil für «zumindest plausibel», dass die Frau ihre Tochter aus Überforderung und Unvereinbarkeit des Mutterseins mit dem gewünschten Privatleben getötet haben könnte. Sie müsse vermutet haben, ihre Tochter sei zumindest einer der Gründe gewesen, weshalb ihr vormaliger Partner die Beziehung mit ihr beendet habe.
Gesuch auf Entlassung aus U-Haft abgelehnt
Die Frau bestreitet die Anschuldigungen und will aus der Haft entlassen werden. Anstelle von Untersuchungshaft hätte die Vorinstanz bei Bejahung der Kollusionsgefahr Ersatzmassnahmen anordnen können – beispielsweise ein Verbot, das ehemalige Wohnquartier zu betreten und mit gewissen Personen in Kontakt zu treten. Allenfalls wäre auch ein Hausarrest möglich.
Das Bundesgericht hält aber wie die Berner Justiz die Gefahr für real, dass die Verdächtigte beispielsweise den Knaben beeinflussen könnte. Im Urteil steht, der Zwölfjährige werde durch das laufende Strafverfahren schon sehr belastet und stehe unter grossem psychischen Druck.
Laut dem Entscheid dürfte die Polizei ihren Schlussrapport in diesem Fall noch im Herbst abschliessen. Eine psychiatrische Begutachtung der Frau steht noch aus. (SDA/chs)