Der Autofahrer wurde erstinstanzlich wegen eines schwerwiegenden Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Das Strafgericht setzte die Bewährung auf drei Jahre an.
Der 24-jährige Automobilist war am 23. September 2016 mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 220 Kilometern pro Stunde auf der A16 unterwegs, bevor er bei Bassecourt JU auf das Fahrzeug auffuhr, in dem der damalige Bundespräsident Johann Schneider-Ammann chauffiert wurde.
Der fehlbare Lenker aus dem Kanton Jura zeigte sich vor Gericht reuig und akzeptierte die Strafe. Sein Fahrausweis, den er freiwillig bei der zuständigen Behörde abgegeben hatte, wurde ihm formell für zwei Jahre abgenommen.
Zum Unfall war es nach der Einweihung des «Campus Strate J» in Delsberg gekommen. Das zivile Polizeifahrzeug mit dem Bundesrat als Passagier wechselte auf Höhe Bassecourt auf die Überholspur, um einem einfahrenden Auto Platz zu machen. Trotz Vollbremsung konnte der von hinten heran rasende Fehlbare den Aufprall nicht verhindern.
Schneider-Ammann war beim Unfall unverletzt geblieben. Er hatte danach das vorgesehene Programm für den Abend fortgesetzt. (SDA)