Erich Glarner (57) aus Uetendorf BE ist verzweifelt. Der Grund: sein altes Auto. Begonnen hat der Albtraum harmlos. Als sich der Berner einen neuen Volvo kauft, will er den alten Lexus RX 450 Hybrid loswerden.
Kurzerhand schreibt er im Juli den Wagen auf einer Online-Plattform aus und verkauft ihn für 12'000 Franken an einen Käufer im Ausland. «Er wollte den Wagen unbedingt», erinnert sich der Chef einer Sicherheitstechnikfirma. Bedenken hat er keine. Auch sein letzter Wagen ging so ins Ausland.
Dubiose Gestalten zahlen in bar
Mitte August wird das Auto bei Glarner abgeholt: «Zwei dubiose Typen haben den Lexus bar bezahlt und mitgenommen.» Damit sei für ihn die Sache erledigt gewesen.
Von wegen. «Eine gute Woche später wurde mir mitgeteilt, dass das Auto an der Grenze zwischen Rumänien und Moldawien konfisziert worden sei», so der Glarner. Denn: In Deutschland gilt der Wagen als gestohlen! «Als ich das gehört habe, bin ich aus allen Wolken gefallen.»
Wagen vom Schwiegervater
Den Vorwurf kann er sich nicht erklären. «Der Lexus hat zuvor meinem Schwiegervater gehört», so der Geschäftsmann. Der wiederum habe den SUV als Importfahrzeug bei einer Garage in Frauenfeld gekauft. Doch auch die Einfuhrdokumente von damals helfen nicht weiter.
Jetzt steht der Berner vor einem grossen Problem: «Der Käufer will sein Geld zurück!» Blöd nur: Kontrollieren, ob der Wagen wirklich nicht in Moldawien angekommen ist, kann Glarner nicht. «Ich habe zwar ein Zolldokument, das die Beschlagnahmung bestätigt, aber ich bin unsicher, ob es echt ist.» Die Selbstzweifel nagen an ihm: Ist er etwa einem Betrüger auf den Leim gegangen?
Odyssee von Behörde zu Behörde
Aus der Klemme hilft ihm niemand: «Ich werde von Behörde zu Behörde geschickt.» Seit Wochen hänge der Wagen nun schon fest. Auch BLICK-Anfragen bei diversen Stellen laufen ins Leere. Die Kantonspolizei Bern erklärt sich: «Wir haben keine Ermittlungen aufgenommen, da kein im Kanton Bern verübtes Delikt festgestellt worden ist.»
Das Strassenverkehrsamt Zürich, welches die erste Inverkehrsetzung in der Schweiz genehmigt hat, winkt ebenfalls ab: «Wir haben Zugang zur Datenbank der nationalen Diebstähle. Wäre das Fahrzeug dort zum Zeitpunkt der Zulassung ausgeschrieben gewesen, wäre eine Immatrikulation gar nicht möglich gewesen.» Auch das Berner Strassenverkehrsamt, wo der Wagen zuletzt eingelöst war, will nicht weiterhelfen können.
Erich Glarner ist ratlos. Eine Rechtsschutzversicherung hat er nicht – und ein Anwalt würde ihn wohl mindestens den Verkaufspreis des Autos kosten. Seine letzte Hoffnung? Alles nur ein böser Traum – oder ein riesiges Missverständnis.