Léon J. überfuhr betrunken den kleinen Silvan (†10)
Totfahrer (76) von Worb BE will sich vor dem Knast drücken

Der 76-jährige Léon J. muss für 18 Monate ins Gefängnis, weil er in Worb BE betrunken einen Buben totgefahren hat. Nun versucht er, seine Haft zu verschieben – angeblich aus gesundheitlichen Gründen.
Publiziert: 02.02.2018 um 19:50 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:55 Uhr
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Léon J. (r.) erschien 2014 mit Perücke und Sonnenbrille vor Gericht.
Foto: BLI_2014_06_18

Die Suff-Fahrt von Worb BE: In Schlangenlinien fuhr Léon J.* (76) durchs Dorf, sternhagelvoll, 1,79 Promille in seinem Blut. Mal scherte er nach links aus, mal nach rechts. Dann prallte sein silberner Mitsubishi in Silvan (†10) – dieser starb im Spital.

Nach dem Unfall haute Léon J. ab, knallte zwei Stunden später gar beinahe in ein Polizeiauto. Der Suff-Rentner gab lange nicht zu, den Buben totgefahren zu haben. Er habe zwar «ein Rütteln» bemerkt, sagte er später vor Gericht, das sei aber wegen seiner harten Federung nicht weiter auffällig gewesen.

Haft «gefährde sein Leben»

Über sechs Jahre sind mittlerweile vergangen – und Léon J. hat noch keinen Tag seiner Haftstrafe verbüsst. Vor Obergericht kassierte er eine Strafe von 36 Monaten, 18 Monate davon muss er wegen fahrlässiger Tötung im Gefängnis absitzen. Doch er will die Haft verschieben und zieht deswegen bis vors Bundesgericht, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Grund: seine angeblich schlechte Gesundheit.

Er hätte im Januar 2017 im Regionalgefängnis Bern seine Strafe antreten müssen, aber wehrt sich mit Händen und Füssen dagegen. Mittels Eingaben an die Polizei- und Militärdirektion (POM) sowie ans Obergericht argumentiert er, er sei seit längerer Zeit invalid, nicht geh­fähig, er habe eine Lungen­entzündung und eine stets drohende Embolie. Léon J. geht gar so weit zu behaupten, dass eine Haft «sein Leben mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit erheblich gefährde», wie die Zeitung berichtet.

«Präsentiert sich hilfloser, als er ist»

Alle Beschwerden wurden bisher abgeschmettert. Eine Strafe zu verschieben, könne nur unter Angabe von ausserordentlichen Gründen bewilligt werden. Und: Eine medizinische Betreuung sei auch innerhalb der Gefängnismauern möglich. Die Polizei- und Militärdirektion gab dem jammernden Rentner noch einen Schuss vor den Bug. Sie schrieb, dass der Mann «offenbar dazu neigt, sich hilfloser zu präsentieren, als er tatsächlich ist».

Doch Léon J. gibt nicht auf – und zieht den Entscheid nun ans Bundesgericht weiter.

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