Die Untersuchungshaft für Robert S.* (55) im Tötungsdelikt von Frutigen BE vom Februar 2018 ist bereits mehrere Male verlängert worden. Der Verdächtige wehrte sich vergeblich dagegen – bis vors Bundesgericht.
Jetzt ist er ein weiteres Mal abgeblitzt, wie die «Berner Zeitung» berichtet: Das bernische Obergericht hat ein Haftentlassungsgesuch von Robert S. abgelehnt, wie es in einem kürzlich publizierten Urteil schreibt.
Robert S. wird die vorsätzliche Tötung seiner Freundin Daniela S.* (†41), Brandstiftung und Störung des Totenfriedens vorgeworfen (BLICK berichtete). Er wird verdächtigt, den Brand im Bauernhaus der Gemeindemitarbeiterin gelegt, zu haben, um Spuren zu verwischen.
Genügend Indizien
Die Beweislage ist schwierig. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien. So wurde Brandbeschleuniger eingesetzt. Das Opfer lebte gemäss rechtsmedizinischem Gutachten zum Zeitpunkt des Brandes zudem nicht mehr.
«Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse liegen nach wie vor genügend konkrete Anhaltspunkte für ein Verbrechen oder Vergehen und eine Beteiligung des Beschwerdeführers an dieser Tat vor», heisst es im Urteil des Obergerichts. Auch der Haftgrund der Fluchtgefahr sei nach wie vor zu bejahen. «Im Falle einer Verurteilung hat der Beschwerdeführer mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen. Es liegt damit offensichtlich immer noch keine übermässige Haft vor.»
Festnahme in Frankreich
Das Opfer arbeitete über elf Jahre lang im Gemeindehaus von Frutigen. Die Frau war EDV-Co-Leiterin und Sekretärin für Kultur und Freizeit. Robert S. gehört eine Maschinen-Hersteller-Firma im Dorf mit rund einem Dutzend Angestellten.
Er wurde nach dem Leichenfund in Frankreich festgenommen und einen Monat später an die Schweiz ausgeliefert. (noo)
* Namen der Redaktion bekannt