Neu geregelt werden damit die Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen. Zudem kennt der Stadtrat neu eine Stellvertretungsregelung. Ebenfalls wurden für Jugend- und Ausländeranträge die Hürden gesenkt.
Ja sagte das Stimmvolk auch zu einer zweiten kommunalen Vorlage. Die Teilrevision des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen wurde von 3378 Stimmberechtigten angenommen, 1092 lehnten sie ab.
Vertreter von Parteien und Gruppen, die im Stadtrat, Gemeinderat oder Stadtpräsidium sind, benötigen nicht mehr die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch zehn Stimmberechtigte. Für neue Parteien und Gruppierungen gilt die Vorgabe weiterhin.
Zudem müssen politische Parteien und Akteure künftig ihre Finanzierung offenlegen. So soll die Transparenz bei Wahlen und Abstimmungen erhöht werden. Die Offenlegungspflicht gilt ab gewissen Ausgabenhöhen für Parteien und Einzelpersonen.