Die Bieler Stadtregierung hat die zuständige Präsidialdirektion mit der Erarbeitung einer Stadtratsvorlage beauftragt, wie sie in einer Mitteilung schrieb. Zu einer Volksabstimmung würde es nur kommen, falls der Stadtrat die Vorlage ablehnen oder einen Gegenvorschlag erarbeiten würde. Der Stadtrat soll die Vorlage spätestens im September 2026 beraten.
Die Armutsprävention und -bekämpfung sei im Kanton Bern eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden, hiess es weiter. Strukturelle Massnahmen, zu denen die Einführung eines städtischen Mindestlohns zähle, seien dabei explizit vorgesehen. Dies im Gegensatz zum Kanton Zürich, wo das Verwaltungsgericht im vergangenen Herbst die kommunalen Mindestlohnvorschriften der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur aufgehoben hatte.
Die Initiative war im Mai 2024 von einer Allianz aus linken Parteien, Gewerkschaften und Hilfsorganisationen lanciert worden. Künftig soll niemand weniger als 23.80 Franken pro Stunde verdienen.
Eine entsprechende Initiative kam auch in der Stadt Bern zustande. Der Gemeinderat hatte diese im Januar für materiell gültig erklärt. Anschliessend reichten Wirtschaftsverbände eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt ein. Das Begehren sei nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Das Urteil steht noch aus.