Ob er diese gesetzlichen Grundlagen noch ganz oder teilweise in die bereits weit fortgeschrittene Revision des Archivgesetzes aufnehmen kann, lässt er in seiner Antwort auf einen entsprechenden Grossratsvorstoss offen. Allenfalls brauche es aus zeitlichen Gründen ein eigenes Rechtssetzungsprojekt. Die Revision des Archivgesetzes soll im Sommer 2023 ins Parlament kommen.
Erste Arbeiten für eine Archivlösung für Gemeinden wurden bereits angestossen. In einer Studie hat der Kanton Abklärungen für eine solche Archivlösung gemacht. Im Januar 2022 löste die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister und fünf Gemeinden ein Pilotprojekt aus.
Grosse Herausforderungen für kleinere und mittlere Gemeinden
Vom Gesetz her ist klar, dass die Gemeinden für die Archivierung ihrer Daten zuständig sind. Gerade für kleinere und mittlere Gemeinden sei die Bereitstellung einer Langzeitarchivlösung eine grosse Herausforderung, betonen die Vorstösser aus den Reihen von SVP, SP und FDP.
Dass jede Gemeinde für sich an einer Lösung werkelt, ist in den Augen der Vorstösser wenig sinnvoll. Dazu komme, dass immer mehr digitale Daten anfallen, die von Gemeinden und Kanton gemeinsam genutzt werden. Um diese Daten medienbruchfrei und effizient nutzen zu können, wäre es begrüssenswert, wenn die Staatskanzlei eine gemeinsame, ebenenübergreifende Lösung erarbeiten würde.
Das alles hat aber seinen Preis, wie der Regierungsrat klar macht. Soll der Kanton den Gemeinden künftig ein digitales Langzeitarchiv zur Verfügung stellen, so müssen sowohl die Investitionskosten einmalig als auch die Betriebskosten jährlich durch die Gemeinden finanziert werden, schreibt er in seiner Antwort. (SDA)