Das teilte die Regierung am Dienstag mit. Sie setzt damit die Forderung einer Motion um, die der Grosse Rat in der Wintersession 2021 mit knappem Mehr überwiesen hat. Die Neuerung betrifft Parteien, Interessengruppen und Kandidierende.
Kampagnen von mehr als 20'000 Franken für kantonale Wahlen und Volksabstimmungen sollen künftig offengelegt werden. Bei diesen Kampagnen müssen zudem Zuwendungen von über 5000 Franken genannt werden.
Für die kantonal geregelten Ständeratswahlen sind höhere Schwellenwerte vorgesehen: Mehr als 50'000 Franken für Kampagnen sowie über 15'000 Franken pro Zuwendung. Diese Werte gelten gemäss Bundesrecht auch für Nationalratswahlen.
Die Vernehmlassung dauert bis 22. Januar 2024. Die neuen Transparenzregeln sollen spätestens bei den kantonalen Wahlen 2026 erstmals angewendet werden.
Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss aus den Reihen von SP, Grünen, EVP und GLP zurück, der im Dezember 2021 überwiesen wurde. Die Regierung hatte den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Aufwand und Nutzen einer solchen Offenlegung stünden in keinem günstigen Verhältnis, machte sie damals geltend.
Die Befürworter hielten entgegen, Transparenz in der Parteienfinanzierung sei wichtig. Wer sich redlich engagiere, habe nichts zu verstecken.
(SDA)