Der Berner Politiker Sacha Ruchti (38) ist wütend. Seinem Schwiegervater wurde in einem Bus zwischen Köniz und der Stadt Bern das Handy aus der Tasche geklaut.
Sofort hat der Betroffene bei der Polizei in Köniz Anzeige gegen unbekannt erstattet – doch Ruchti hat selbst Hinweise auf die Täterschaft. Dank einer automatischen Foto-Upload-Funktion auf dem Handy sind auf dem PC des Schwiegervaters Selfies aufgetaucht. Von einem jungen Mann und einer jungen Frau.
Geschossen wurden sie mit Snapchat: Das Mädchen hat Hunde-Ohren und eine Hunde-Schnauze – ein beliebter Filter der Chat-App.
Rechtlich heikles Vorgehen
Mit den unverpixelten Fotos geht der Delegierte der SVP Meikirch nun auf Facebook auf Täterjagd. «Kennt jemand diese Leute auf folgenden Bildern?», schreibt Ruchti in einem Post. Dazu der Hinweis: Es müsse sich nicht zwingend um die Täter handeln, sondern möglicherweise um Leute, die die Täter kennen könnten.
Ein solcher Online-Pranger kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes rechtlich heikel sein, lässt die Kantonspolizei Bern auf Anfrage wissen. «Deshalb ist hier generell Vorsicht angebracht», sagt Sprecherin Regina Aeberli.
«Das Risiko gehe ich ein»
Es sei zwar für Privatpersonen nicht per se verboten, Bilder zu verbreiten. «Grundsätzlich ist die Durchführung von Ermittlungen jedoch Sache der Strafverfolgungsbehörden», sagt Aeberli.
Die Polizei empfiehlt, Anzeige einzureichen und allfälliges Bildmaterial der Polizei zur Verfügung zu stellen – was Ruchtis Schwiegervater auch getan hat.
Dass sich die Betroffenen rechtlich gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos wehren könnten, ist sich Sacha Ruchti bewusst. «Das Risiko gehe ich ein», sagt er zu BLICK. Es gehe jetzt darum, die Täter um jeden Preis zu finden. «Der Diebstahl ist einfach unterste Schublade.»