«Ich werde mich gegen das Urteil wehren»
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12 Monate Gefängnis für Bauer:«Ich werde mich gegen das Urteil wehren»

Hanfbauer Andreas K. (54) von Bande überfallen – Algerier (42) gibt zu
«Ich bin nur zum Stehlen in der Schweiz!»

Eine Araber-Bande überfiel Hanfbauer Andreas K. und wollte ihm sein erntereifes Gras klauen. Als der Bauer sein Hab und Gut verteidigte, stach ihm einer der Hanfdiebe mit der Mistgabel durch die Hand. Der mutmassliche Gabelstecher steht nun in Biel vor Gericht.
Publiziert: 17.12.2019 um 19:44 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2019 um 22:17 Uhr
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Der Algerier Achraf B. (42) ist laut eigenen Angaben nur «zum Stehlen» in der Schweiz. Er ist der mutmassliche Gabelstecher von Niedermuhlern.
Foto: Blick
Céline Trachsel

In einer Oktobernacht im Jahr 2016 kam es auf einem idyllischen Bauernhof im abgelegenen Niedermuhlern BE zu wilden Szenen: Hanfdiebe wollten Landwirt Andreas K.* (54) seinen erntereifen, potenten THC-Hanf stehlen.

Der Bauer schnappte sich einen der Diebe – einen Tunesier – und sperrte ihn kurzerhand in den Rüeblikeller. Dessen Komplizen versuchten daraufhin, den Tunesier zu befreien. Dabei griffen sie Andreas K. brutal an, benutzten Pfefferspray und durchstachen die Hand des Bauern mit seiner eigenen Mistgabel, sodass der Mittelhandknochen zersplitterte. Der Bauer antwortete mit Schrotkugeln.

Während Andreas K. im Oktober für die etwas fragwürdige Verteidigung seines Hab und Guts zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, sagte der Tunesier noch als Opfer aus. Einen Monat später sass der Tunesier dann ebenfalls auf der Anklagebank und wurde verurteilt. Nun steht diese Woche ein zweiter Hanfdieb vor Gericht: der Algerier Achraf B.** (42).

Angeklagter streitet alles ab, verplappert sich später aber

Laut Anklageschrift soll Achraf B. mutmasslich derjenige gewesen sein, der dem Landwirt mit der Mistgabel die Hand durchstach. Beschuldigt hatte ihn der Tunesier. Vor Gericht stritt Achraf B. alles ab, behauptete, beim Diebstahl in Niedermuhlern gar nicht dabei gewesen zu sein. Für den handfesten Beweis von Achrafs Teilnahme am versuchten Hanfdiebstahl in Niedermuhlern hat die Staatsanwaltschaft nur die Telefondaten. Doch der Algerier behauptete vor dem Richter, das Handy sei gar nicht seines gewesen.

Während Achraf B. im Gerichtssaal alles dementierte, erzählte er in einer Prozess-Pause draussen seinem Anwalt jedoch grossspurig, wieso er den Tunesier nicht aus dem Rüeblikeller befreien konnte – weil der Bauer nämlich einen Hoflader auf den Kellerdeckel gestellt hatte.

Bauer konnte Achraf B. nicht erkennen

Auch Landwirt Andreas K. wurde im Verlauf der Ermittlungen von der Polizei zu Achraf B. befragt, doch er konnte ihn bei einer Gegenüberstellung nicht definitiv identifizieren. «Der Angriff kam so überraschend, und es war zudem dunkel», sagt der Hanfbauer am Telefon zu BLICK. Dem Bieler Prozess blieb er fern. «Ich will die Sache lieber bald abschliessen.»

Von den Richtern erhofft sich der Landwirt ohnehin wenig. «Ich bin enttäuscht von der Justiz. Wir hatten ja von unserem Gefangenen im Rüeblikeller alle Namen der beteiligten Hanfdiebe verlangt, bevor wir ihn frei liessen. Aber von diesen acht Bandenmitgliedern hat die Polizei nur zwei gefasst. Das ist doch Arbeitsverweigerung!»

Respektloses Verhalten vor Gericht

Offenbar scheint sich auch der mutmassliche Hanfdieb Achraf B. vor der Schweizer Justiz kaum zu fürchten. Es wurde im Gerichtssaal gelacht, als wäre der Vorfall ein Witz. Und dies, obwohl dem Algerier neben den Vorfällen in Niedermuhlern noch eine ganze Reihe weiterer schwerer Taten vorgeworfen werden, von tätlichen Angriffen mit Messern und Elektroschocker bis hin zu Drogen- und Geldfälscher-Delikten.

Dem Richter antwortete Achraf B. zum Beispiel auf die Frage, wozu er in die Schweiz gekommen sei: «Nur um zu stehlen!» Angesprochen auf die Beziehungen zu anderen Arabern aus seinem Bekanntenkreis gab er offen zu: «Ja, mit dem drehe ich Dinger.» Oder: «Mit dem verkaufte ich Gras.» Oder: «Der klaut Autos und handelt damit.» Gleichzeitig stritt Achraf B. alles ihm konkret Vorgeworfene vehement ab und beschuldigte andere Kriminelle, die in der Bande viel mehr zu sagen hätten.

Hat er in Spanien getötet?

Der Staatsanwalt will den Algerier für 22 Monate im Gefängnis schmoren sehen. Allerdings räumt er ein, dass es auch für ihn zu wenig Beweise für den Mistgabel-Angriff gibt. Für den Verteidiger reichten die Beweise in den wenigsten Anklagepunkten aus. Er versucht, für seinen Mandanten eine mildere Strafe von elf Monaten zu erreichen. Das Urteil fällt am Mittwoch. Nach Absitzen seiner Strafe in der Schweiz wird der Algerier an Spanien ausgeliefert: Dort erwartet ihn noch ein Prozess wegen eines Tötungsdelikts.

* Name der Redaktion bekannt

** Name geändert

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