Die Ratsmitglieder stimmten mit 129 zu fünf Stimmen bei acht Enthaltungen für den Objektkredit. Der Kanton Bern soll sich für die Jahre 2025 bis 2029 mit einem Kredit von vier Millionen Franken an einer Übergangsfinanzierung beteiligen.
In dieser Phase will auch der Bund den Betrieb und die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD) finanziell unterstützen. Die Unterstützung des Bundes ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in gleichem Umfang beteiligen.
Gemäss der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats will der Bund voraussichtlich im Jahr 2028 eine umfassende Revision der gesetzlichen Grundlagen des EPD in Kraft setzen. Diese Revision soll die Rollen zwischen Bund und Kantonen klarer regeln und die nachhaltige Finanzierung des EPD sicherstellen.