Gefährdet seien insbesondere ältere Hauseigentümer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, sagte Plüss-Zürcher. Wenn ihr Einkommen im Ruhestand sinke, während der Eigenmietwert weiter steige, könne dies dramatische Folgen haben.
«Betroffene wie Rentnerinnen und Rentner oder Personen mit geringen Einkommen werden oftmals gezwungen, ihre Immobilie zu verkaufen, obwohl sie diese über Jahre hinweg finanziert haben und weiterhin darin wohnen möchten», argumentierte Plüss-Zürcher.
Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) entgegnete, der Kanton habe keinen Spielraum zur Erfüllung des Anliegens. Das Bundesgericht habe die Unzulässigkeit von Härtefallregelungen beim Eigenmietwert zuletzt 2022 bestätigt. Der Regierungsrat wollte deshalb den Vorstoss gleich abschreiben lassen, was das Parlament aber ablehnte.
Auf nationaler Ebene steht zurzeit die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Diskussion. Das letzte Wort hat das Volk.
Noch sei es aber nicht so weit, sagte Plüss-Zürcher. Eine Härtefallklausel könnte als Übergangslösung von Bedeutung sein. Würde der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft, könnte die Klausel durch eine langfristige Regelung zur Förderung von Wohneigentum ersetzt werden.