Grenzwächter schuldig gesprochen wegen Tod von Flüchtlingsbaby
«Das Urteil wird unserem Kind nicht gerecht»

Grenzwächter Christian L.* (57) stand wegen einer Totgeburt bei einer Syrerin vor dem Militärgericht in Bern. Jetzt kassierte der Walliser eine bedingte Freiheits- und Geldstrafe.
Publiziert: 08.12.2017 um 07:16 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:00 Uhr
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Suha A. (25, mit blauem Kopftuch), ihr Mann Omar A. (35) und eines ihrer Kinder am Militärprozess in Bern.
Foto: Peter Gerber
Gabriela Battaglia

Grenzwächter Christian L.* (57) stand wegen der Totgeburt bei einer Syrerin in Bern vor dem Militärgericht. Er war im Juli 2014 Einsatzleiter für eine 36-köpfige Flüchtlingsgruppe, die in Brig VS auf einen Rücktransport mit einem Zug nach Italien warten musste.

Suha A.* (25) war im siebten Monat schwanger. Es kam zu schweren Komplikationen. Der Ehemann bat die Grenzwächter mehrmals um medizinische Hilfe – vergeblich! In Italien erlitt die Syrerin eine Totgeburt (BLICK berichtete).

Gestern verkündete das Militärgericht das Urteil: Christian L. kassiert sieben Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 9000 Franken. Beides bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Mann von Suha A. zeigt sich erleichtert: «Immerhin gab es einen Schuldspruch», so Omar A.* (35). Doch er sagt auch: «Das Urteil wird unserem toten Kind nicht gerecht.» 

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Grenzwächter Christian L. verlässt das Gerichtsgebäude in Bern.
Foto: Peter Gerber

Das Gericht geht davon aus, dass das Ungeborene wegen einer Plazenta-Ablösung bereits vor Brig nicht mehr lebte. «Es hätte lediglich eines einzigen Anrufs bedurft», so der Gerichtspräsident, Oberst Alberto Fabbri. «In Brig gibt es ein Spital und mehrere Ärzte in Bahnhofsnähe.»

Christian L. habe die Situation falsch eingeschätzt. Er erkannte erst, dass es der Frau nicht gut ging, als sie von ihrem Mann in den Zug getragen werden musste. «Sie stellten die planmässige Rückführung nach Italien über die medizinische Versorgung», so Fabbri. «Das ist eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung.»

Das Militärgericht ging auf die Zivilforderung der Opferfamilie nicht ein. Die Anwältin hatte für die Flüchtlingsfamilie eine Genugtuung von 820'000 Franken gefordert. Sie will nun beim Bund über eine Staatshaftungsklage Genugtuung fordern.

*Name der Redaktion bekannt

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