Gesundheitsversorgung
Insel-Gruppe und Spital Langenthal müssen Akten herausgeben

Die Insel-Gruppe und die Oberaargauer Spitalgruppe müssen ihre Konditionen für Arzneimittel der Spezialitätenliste herausrücken. Das Berner Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten hat zwei Klagen von 34 Krankenkassen teilweise gutgeheissen.
Publiziert: 03.01.2025 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 04.01.2025 um 09:35 Uhr
Über 30 Krankenkassen fordern von der Insel-Gruppe und der Oberaargauer Spitalgruppe Transparenz bei der Weitergabe von Medikamentenvergünstigungen - und viel Geld. (Symbolbild)
Foto: ANTHONY ANEX
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die beiden Spitalgruppen haben nun sechs Monate Zeit für die Einreichung ihrer Listen, wie aus zwei am Freitag veröffentlichten Teilurteilen des Schiedsgerichts hervorgeht.

Die Spezialitätenliste enthält die von den Krankenkassen vergüteten Originalpräparate und die günstigeren Generika sowie ihre Preise.

Die Krankenkassen fordern für nicht weitergegebene Vergünstigungen von den Spitalgruppen zudem viel Geld. Mindestens 26,5 Millionen Franken von der Insel Gruppe AG und mindestens 3,6 Millionen Franken von der Oberaargauer Spitalgruppe.

Die Krankenkassen werfen den beiden Spitalgruppen vor, Medikamentenvergünstigungen nicht an Patientinnen und Patienten weitergegeben zu haben, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet gewesen wären, wie es weiter hiess.

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