Die beiden Spitalgruppen haben nun sechs Monate Zeit für die Einreichung ihrer Listen, wie aus zwei am Freitag veröffentlichten Teilurteilen des Schiedsgerichts hervorgeht.
Die Spezialitätenliste enthält die von den Krankenkassen vergüteten Originalpräparate und die günstigeren Generika sowie ihre Preise.
Die Krankenkassen fordern für nicht weitergegebene Vergünstigungen von den Spitalgruppen zudem viel Geld. Mindestens 26,5 Millionen Franken von der Insel Gruppe AG und mindestens 3,6 Millionen Franken von der Oberaargauer Spitalgruppe.
Die Krankenkassen werfen den beiden Spitalgruppen vor, Medikamentenvergünstigungen nicht an Patientinnen und Patienten weitergegeben zu haben, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet gewesen wären, wie es weiter hiess.