Er forderte am Mittwochmorgen am Sitz des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Berner Amthaus teilweise bedingte, teilweise unbedingte Geldstrafen für die vier beschuldigten Personen. Dies im Umfang von 32 bis 40 Tagessätzen in einer vom Gericht zu bestimmenden Höhe der Beträge.
Die vier Beschuldigten hätten sich der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit und des Landfriedensbruchs schuldig gemacht.
Der Staatsanwalt sagte, ein «unvoreingenommener Durchschnittsbürger» habe das Plakat als Aufruf zur Tötung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auffassen müssen. Wenn die Beschuldigten etwas anderes sagten, seien das reine Schutzbehauptungen.
Zahlreiche Bilder und Videos zeigten, dass die vier beschuldigten Personen unmittelbar beim fraglichen Plakat gestanden seien. Teilweise befanden sie sich laut dem Ankläger auf dem kleinen Wagen, auf dem das Plakat transportiert wurde.
Damit hätten sie damit beigetragen, dass die Botschaft des Plakats weiterverbreitet worden sei - unabhängig davon, ob sie an der Herstellung des Plakats beteiligt gewesen seien oder nicht.
Das Plakat mit der Aufschrift «Kill Erdogan with his own weapons!» ("Töte oder Tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen!") wurde im März 2017 am Rand einer Kundgebung für Demokratie in der Türkei mitgeführt. Dies acht Monate nach einem gescheiterten Putschversuch und drei Wochen vor einer Volksabstimmung über mehr Macht für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.
Organisiert wurde diese Demonstration von kurdischen Vereinen, der SP und den Grünen sowie weiteren Organisationen. Im Verlauf des Nachmittags stiess zu dieser Hauptkundgebung eine Gruppe von rund 150 Personen, welche sich beim alternativen Berner Kulturzentrum Reitschule besammelt hatten. Sie hatte das umstrittene Plakat bei sich.
Auf diesem Plakat war auch der Kopf des türkischen Präsidenten Erdogan zu sehen und eine Pistole, die auf ihn gerichtet war.
Noch am Tag dieser zwei Kundgebungen protestierte die Türkei wegen des Plakats beim Schweizer Aussendepartement in Bern und bestellte in Ankara die Schweizer Vize-Botschafterin ein. Es kam auch zu einem Telefongespräch zwischen den beiden Aussenministern. Die Türkei forderte eine Untersuchung, und Erdogan sagte, die Schweiz müsse aufhören, Terrororganisationen zu unterstützen.
Der Prozess gegen die Beschuldigte war am 19. Januar vom Richter unterbrochen worden. Er hatte das Verfahren eigentlich in zwei Tagen durchziehen wollen. Doch geriet der Zeitplan wegen des Wirbels um einen türkischen Journalisten durcheinander, der vom Richter wegen eines Tweets zu den Beschuldigten verwarnt wurde.
Im Verlauf des Mittwochs sollen auch die Verteidigerinnen und Verteidiger der vier Beschuldigten ihre Plädoyers halten. Der Berner Einzelrichter will sein Urteil am 9. März bekanntgeben.
Laut dem Staatsanwalt wurden im Zusammenhang mit dem umstrittenen Plakat zehn Personen ermittelt und sechs von der Polizei identifiziert. Zwei davon akzeptierten einen von der Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl, vier nicht. Sie haben die Strafbefehle angefochten. Deshalb kam es zum nun laufenden Prozess vor dem Einzelrichter.
(SDA)