Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern teilte am Freitag mit, die Schweiz gelte trotz dieses Nachweises als nach wie vor tollwutfrei. Dies sowohl bei Haus- wie bei Wildtieren. Einzig die Fledermaustollwut komme hin und wieder vor. Bekannt seien vier Fälle in den letzten vierzig Jahren.
Die Tollwutfälle seien alle bei seltenen Fledermausarten und nicht bei der in bewohnten Gegenden häufig vorkommenden Zwergfledermaus festgestellt worden. Es sei wichtig, kranke und verhaltensauffällige Wildtiere nicht anzufassen und die Wildhut zu informieren. Bei einem Biss sei umgehend eine Ärztin oder ein Arzt aufzusuchen.
Im Neuenburger Fall von 2017 entdeckte eine Person auf dem Trottoir eine schwache und verwirrte Fledermaus. Als sie das Tier bei Einbruch der Dunkelheit freilassen wollte, biss die Fledermaus die Person in den Finger und starb darauf. Weil der Biss ziemlich tief war, suchte die Person das Spital auf. Dort wurde sie präventiv gegen Tollwut behandelt.
Die Analysen der Schweizerischen Tollwutzentrale in Bern ergaben im Nachhinein, dass die Fledermaus das Virus in sich trug. Die Berner Tollwutzentrale diagnostizierte auch im neuen Fall von Büren an der Aare die Krankheit beim gefundenen Tier.
(SDA)