Amok-Rentner Peter Hans Kenubühl hielt 2010 die Schweiz in Atem. Erst verschanzte er sich in Biel BE in seinem Elternhaus und verletzte einen Polizisten mit einer Pistole lebensgefährlich. Anschliessend war er neun Tage auf der Flucht (BLICK berichtete).
Wie Telebärn berichtet, soll der mittlerweile 76-jährige Kneubühl nun verwahrt werden. Dabei geht es um die ordentliche Verwahrung, wie die Verhandlungsanzeige des Strafgerichts Berner Jura-Seeland zeigt. Mike Klossner vom Amt für Justizvollzug bestätigt dies gegenüber BLICK.
Der Grund für den Antrag der kantonalen Bewährungs- und Vollzugsdienste: Die 2013 angeordnete stationäre Massnahme sei aussichtslos – Kneubühl will sich im Knast nicht therapieren lassen. Am 5. März muss der Rentner deshalb vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel antraben.
Er wehrte sich gegen Hausversteigerung
Das Drama nahm vor inzwischen fast zehn Jahren seinen Lauf, als das Elternhaus von Kneubühl in Biel hätte versteigert werden sollen. Kneubühl wohnte in dem stattlichen Heim am Mon-Désir-Weg im Lindenquartier und wehrte sich nach Kräften dagegen.
Am 8. September ist ein Besichtigungstermin anberaumt. Kneubühl verschanzt sich im Haus. Dies führt zu einem Grosseinsatz der Polizei. Dann eskaliert die Situation: Der Mann schiesst einem Polizisten in den Kopf, verletzt den Beamten dabei schwer. Dem Amok-Rentner gelingt die Flucht.
Neun Tage fehlt von Kneubühl jede Spur. Am 17. September kehrt er zum Elternhaus zurück, weil er seinen Briefkasten leeren will – er erwartet einen Brief von den Behörden. An jenem Morgen greift die Polizei auf einer Wiese in Ried bei Biel zu und verhaftet ihn.
Als schuldunfähig eingestuft
2013 wird Kneubühl schuldig gesprochen. Doch der Rentner ist psychisch krank und wird als schuldunfähig eingestuft. Die Gerichte verurteilen ihn deshalb nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einer stationären therapeutischen Massnahme, sprechen die kleine Verwahrung aus. Diese soll nun in eine ordentliche Verwahrung umgewandelt werden.
Bei der ordentlichen Verwahrung besteht die Möglichkeit, dass der Verurteilte dereinst wieder freikommt. «Das Gesetz sieht auch bei einer Verwahrung Vollzugsöffnungen bis hin zur bedingten Entlassung vor», sagt Klossner vom Amt für Justizvollzug. «Voraussetzung ist allerdings, dass zu erwarten ist, dass sich der Eingewiesene bewährt.»
Nach zwei bis fünf Jahren wird abgeklärt, ob dies der Fall ist. Ist der Bescheid negativ, bleibt der Straftäter weiterhin verwahrt. In der Folge prüft das Gericht regelmässig, ob die Verwahrung noch gerechtfertigt ist. Aktuell befindet sich Kneubühl in Sicherheitshaft. (nl/noo)