Der Winzer hat in seiner Beschwerde ans Bundesgericht bestätigt, dass er die Taten begangen hatte. Er rügte jedoch die Höhe der Strafe von 21 Monaten Freiheitsstrafe und die Verhängung der Massnahme.
Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag publizierten Entscheid zum Schluss, dass sich das Strafmass in der zulässigen Bandbreite befinde. Das Bundesstrafgericht, die Vorinstanz in diesem Fall, hatte das Strafe zunächst auf 36 Monate festgelegt, diese jedoch wegen der verminderte Zurechnungsfähigkeit auf 21 Monate gesenkt. Dies lag gemäss den Lausanner Richtern im Ermessen des Bundesstrafgerichts.
Permanente Behandlung notwendig
Ein psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass wegen der Psychose des Verurteilten Wiederholungsgefahr bestehe. Aus diesem Grund sei eine permanente psychiatrische Behandlung mit Medikation notwendig, schreibt das Bundesgericht.
Der Winzer hatte vor seiner Tat mehrere eingeschriebene Briefe an die Walliser Staatsanwaltschaft geschickt, weil er sich als Opfer einer Attacke fühlte. Die Briefe blieben unbeantwortet, so dass er die Säure bei der Staatsanwaltschaft ausleerte. Anschliessend zündete er vor dem Gebäude ein Auto an. Der Brand griff auf weitere Wagen über. (SDA)