Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht. Es hat Caccivios Beschwerde gegen die Kündigung abgewiesen.
Caccivio wurde Anfang Februar 2014 gefeurt und mit zehn Monatslöhnen abgefunden. Als Begründung wurden unter anderem Caccivios Besuche auf dem Bieler Drogenstrich angeführt. Ausserdem habe er zwei Insassen geduzt, einem Häftling zwei Bilder abgekauft und mehrfach Entscheide von Untergebenen zugunsten von Insassen abgeändert.
Das Vertrauensverhältnis sei zerstört und Caccivio als Thorberg-Direktor untragbar, befand das zuständige Amt für Freiheitsentzug und Betreuung. Das bernische Verwaltungsgericht hält die Kündigung für gerechtfertigt, wie aus dem Urteil hervorgeht.
So mache Caccivio zwar zu Recht geltend, dass Sexualkontakte in der Freizeit grundsätzlich Privatsache seien. Er verkenne aber, dass er als Anstaltsdirektor eine herausragende Stellung einnehme. «Unter diesen Umständen hätte er besondere Zurückhaltung üben und alles vorkehren müssen, damit sein Privatleben nicht Anlass für Aufsehen bot.»
Der Beschwerdeführer habe sich durch den sexuellen Verkehr mit Drogenprostituierten zwar nicht straffällig gemacht. Das Verhalten sei aber geeignet, sowohl sein eigenes Ansehen als auch dasjenige der Anstalten Thorberg arg zu strapazieren.
Caccivio habe seine Treuepflicht verletzt und dem Ansehen des Kantons geschadet, befand das Verwaltungsgericht. Der Beschwerdeführer kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (rsn/sda)