Er akzeptiert seine Strafe nicht
«Falscher Zahnarzt von Biel» zieht vor Bundesgericht

Roman D.* (54), als «falscher Zahnarzt von Biel» bekannt, hat Patienten die Zähne zerstört. Das Urteil des Obergerichts vom März diesen Jahres akzeptiert der Zahntechniker nicht. Er zieht stattdessen nun vors Bundesgericht.
Publiziert: 23.09.2017 um 09:52 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:37 Uhr
Der gelernte Zahntechniker Roman D.*(54), auch als «falscher Zahnarzt von Biel» bekannt, akzeptiert das Urteil des bernischen Obergerichts nicht. Er zieht nun mit seinem Anwalt vor das Bundesgericht Lausanne.
Foto: Meier Claudio

Der Zahntechniker Roman D.* (54) aus Biel BE hatte sich jahrelang als Zahnarzt ausgegeben. Von 2006 bis 2015 führte er gar eine Praxis. Doch der Schwindel flog auf. Im März 2016 kam er wegen schwerer Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung vor das Regionalgericht in Biel. Unterdessen wurde der Fall am Obergericht des Kantons Bern verhandelt.

Allerding akzeptiert der sogenannte «falsche Zahnarzt von Biel» das Urteil des bernischen Obergerichts vom März dieses Jahres nicht. Sein Anwalt hat im Auftrag des Zahntechnikers Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht.

Freiheitsstrafe von 54 Monaten

Das gab der Berner Rechtsanwalt Lukas Bürge diese Woche der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage bekannt. Bürge forderte Mitte März beim zweitinstanzlichen Prozess eine milde, bedingte Geldstrafe für seinen Klienten. Der Mann habe sich lediglich eines Verstosses gegen das Heilmittelgesetz schuldig gemacht.

Das Obergericht verurteilte den 54-jährigen aber zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten und verhängte ein Berufsverbot. Das Gericht bestätigte auch eine zuvor verhängte Sicherheitshaft. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte der schweren Körperverletzung und des Betrugs sowie weiterer Delikte.

Obergericht stimmt Regionalgericht zu

Das Obergericht befand - wie zuvor bereits das Regionalgericht Biel - der Mann habe als Zahntechniker jahrelang Arbeiten ausgeführt, die einem Zahnarzt vorbehalten sind. Er habe beispielsweise unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt.

Wie Bürge seine Beschwerde ans Bundesgericht begründet, konnte der Berner Anwalt nicht sagen: In dieser Angelegenheit sei er nicht vom Anwaltsgeheimnis entbunden. (SDA/rad)

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