Als im November 2012 die Berner Stadtregierung bestimmt wurde, musste sich Alexander Tschäppät (62) nur einmal den Schweiss von der Stirn wischen.
Nicht nach der Wahl zum Stapi, im Rot-Grün-Mitte-Bern war Tschäppäts Sieg gegen zwei bürgerliche Herausforderer haushoch. Aber nach der Wahl in den Gemeinderat: Hier ging es nämlich um deutlich weniger Stimmen. Was wäre gewesen, wenn SP-Mann Tschäppät auf der RGM-Liste auf den vierten Platz abgerutscht und demnach aus der Stadtregierung abgewählt worden wäre? Dann wäre FDP-Politiker Alexandre Schmidt (44) automatisch zum Stapi bestimmt worden. Er wäre ganz einfach der einzige verbliebene Kandidat fürs Amt gewesen, der auch den Sprung in den Gemeinderat geschafft hat.
So etwas soll in Bern nie passieren
Schmidt, mit 13,3 % der Stimmen «demokratisch» zum Stadtpräsident gewählt? So etwas soll in Bern nie passieren, findet der Gesamt-Gemeinderat. Er «erachtet die aktuelle Regelung als unbefriedigend», heisst es heute in einer Medienmitteilung.
Die Spielregeln sollen ändern - und zwar so rasch, dass sie beim nächsten Urnengang im Herbst 2016 in Kraft sind. Der Vorschlag: Bei einem zweiten Wahlgang fürs Stapi-Amt sollen zukünftig alle gewählten Gemeinderäte antreten dürfen. Zurück zum Beispiel von 2012: Wäre Tschäppät abgewählt worden, hätte RGM so beispielsweise Ursula Wyss oder Franziska Teuscher neu nominieren können.
Die Abstimmungsbotschaft geht nun in den Stadtrat. Danach soll die Vorlage zügig vors Stimmvolk wandern. Möglichst schon diesen Juni soll über sie befunden werden. Läuft alles nach Plan, ist die «Lex Tschäppät» danach in Kraft. Wobei der Namensgeber nie von ihr profitieren wird. Der aktuelle Stadtpräsident hat bereits mehrfach bestätigt, dass er sich 2016 nicht mehr zur Wiederwahl stellen will.