Die kantonale Datenschutzbehörde soll die Aufsicht auf Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen, so die Idee des Regierungsrats. Diesen Schritt will der Kanton im Rahmen einer Revision des Datenschutzgesetzes umsetzen, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte.
Er hat das totalrevidierte Gesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser debattiert es voraussichtlich in der Frühlingssession 2025.
Die Revision des Gesetzes wurde unter anderem nötig, weil es an das europäische Recht angepasst werden muss. Die gesetzlichen Grundlagen im Datenschutz hätten sich in den vergangenen Jahren laufend weiterentwickelt, schreibt der Regierungsrat. Kürzlich habe auch der Bund das eidgenössische Datenschutzgesetz revidiert. Es bestehe ein grosses Interesse an einem EU-kompatiblen Datenschutz.
Im Laufe der Revisionsarbeiten zu reden gab die Frage nach einer Datenweitergabe ins Ausland. Kritisiert wurde insbesondere die Weitergabe von Personendaten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau.
Nach einem Bundesratsentscheid habe sich die Diskussion nun aber entschärft, heisst es in der Mitteilung. Der Kanton Bern werde künftig US-Cloud-Lösungen legal nutzen können.
«Das neue Datenschutzgesetz schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag an die digitale Transformation der Verwaltung», wird die zuständige Regierungsrätin, Evi Allemann (SP), in der Mitteilung zitiert.
Das neue Gesetz bringt neue Informationspflichten der Behörden, die Personendaten beschaffen. Neu wird auch eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt.