Das sagt der Mörder über seine Komplizin
Patric Suter: «Das geschieht ihr recht!»

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verhängte im Schenkkreis-Prozess drei Mal die Höchststrafe. Patric Suter, Guido S. und Ruth S. sind zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Publiziert: 25.05.2012 um 16:27 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:50 Uhr

Knapp drei Jahre nach dem Dreifachmord von Grenchen SO haben alle drei Angeklagten die Höchststrafe kassiert. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte Patric Suter (35), Guido S. (27) und Ruth S. (51) je zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Das Gericht sprach sie des mehrfachen Mordes, des qualifizierten Raubes sowie der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub für schuldig.

Als die Verurteilten das Gebäude verlassen, sagt nur Patric Suter etwas. Das Urteil sei «lächerlich». Gefragt, was er vom Urteil über Drahtzieherin Ruth S. halte, ruft er: «Das geschieht ihr recht!»

Verteidiger legen Berufung ein

Nachdem das Gericht sein Urteil verhängt hatte, kündigten die Anwälte der Verurteilten mündlich Berufung an. Daniel Walder, Anwalt von Ruth S. zu Blick.ch: «Das Gericht hat mutlos entschieden. Für uns ist das der Worst-Case.» Das Gericht habe sich von der öffentlichen Wahrnehmung des Falls lenken lassen.

Der Verteidiger von Guido S. ist ebenfalls unzufrieden. «Das Gutachten zu meinem Mandanten ist schrott! Das ist auch der Grund, weshalb wir das Urteil weiterziehen.»

Der Staatsanwalt hat «nichts auszusetzen» am Urteil. Jan Gutzwiller sagt aber: «Es gibt nur Verlierer in diesem Fall.»

Das Urteil

Die Frau sei «nicht bloss Tippgeberin, sondern auch Denkerin und Lenkerin» gewesen, sagte Amtsgerichtspräsident François Scheidegger bei der Urteilseröffnung. Dafür spreche auch, dass sie die Tatwaffe versteckt und geholfen habe, die Kleider und Tatutensilien zu verbrennen.

Die drei Verurteilten nahmen den Richterspruch ohne Regung hin. Den beiden Männern wurden die Fussfesseln im Gerichtssaal erneut nicht abgenommen. Die beiden Männer waren geständig. Ruth S. hatte jedoch bestritten, die Morde in Auftrag gegeben zu haben.

Das Tötungsdelikt zeige eine von «Egoismus geprägte Geringschätzung fremden Lebens», sagte Amtsgerichtspräsident Scheidegger. Das Ersticken durch Plastiksäcke sei «besonders grausam und kaltblütig» gewesen.

Die 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter waren auf diese Weise erstickt worden. Der 60-jährige Ehemann wurde mit einem Kopfschuss getötet.

Staatsanwalt setzt sich durch

Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwalt Jan Gutzwiller. Dieser hatte für alle drei Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert.

Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte eine Freiheitsstrafe von 12 bis 16 Jahren gefordert. Der Verteidiger des ehemaligen Spitzensportlers hatte keinen Strafantrag gestellt

Mehrere Anträge der Verteidiger nach weiteren psychiatrischen Gutachten wurden vom Gericht abgewiesen. Das Gutachten des Forensikers Lutz-Peter Hiersemenzel erscheine vollständig und behandle alle wesentlichen Aspekte, sagte Scheidegger.

Der Verteidiger der als Drahtzieherin beschuldigten Frau hatte einen Freispruch von den zentralen Anklagepunkten gefordert. Das Gericht kam seinem Antrag nach einer teilbedingten oder bedingten Freiheitsstrafe nicht nach und verhängte die Höchststrafe. Die 51- Jährige wird nach der Urteilseröffnung in Sicherheitshaft gesetzt.

Beim Dreifachmord von Grenchen SO wurden am 5. Juni 2009 eine dreiköpfige Familie ausgelöscht. Der 60-jährige Ehemann wurde mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Frau und die 35- jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt. (SDA/spi/num/fr)

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