Die Agentur C verbreitet in der Schweiz Bibelverse auf Plakaten. Sie beauftragte ihre Vertragspartnerin APG SGA 2022 bei der STI Bus AG Werbung in und auf Bussen platzieren zu lassen. Die Verkehrsbetriebe lehnten dies Ende August 2023 ab und verwiesen die Agentur auf ihren Vertrag mit der APG.
Sie hielten zudem fest, dass sie sich nicht veranlasst sehen, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen, wie dies die Agentur gewünscht hatte.
Der Anwalt der Agentur gelangte in der Folge an das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, das sich nicht zur Sache äussern wollte. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV) brachte die Agentur nicht weiter, denn das Amt ist für die Behandlung nicht zuständig und leitete den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Dieses ist nicht eingetreten, denn die Frist von 30 Tagen für die Übermittlung eines solchen Rechtsmittels ist abgelaufen. Das Gericht schreibt, dass die im August 2023 bereits anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin nach dem Schreiben der STI Bus ihre Beschwerde hätte einreichen müssen. Nun steht noch der Gang ans Bundesgericht offen. (Urteil A-7044/2023 vom 2.10.2024)