Die Bundesanwaltschaft klagt das Quartett wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation an. Zwei der Angeklagten sollen sich auch als Schlepper für den sogenannten Islamischen Staat (IS) betätigt haben.
Einer der vier Angeklagten soll mehrfach Bilder auf Facebook hochgeladen haben, die Gewaltdarstellungen gegenüber Menschen gezeigt haben. Die Strafanträge will die Bundesanwaltschaft erst am Prozess in Bellinzona verkünden.
Enge Zusammenarbeit mit den USA
Die Gerichtsverhandlung soll eine Woche in Anspruch nehmen. Falls es sich als notwendig erweisen sollte, kann der Prozess aber um eine zweite Woche verlängert werden. Die Urteile sollen zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden.
Die seit März 2014 laufende Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft war durch Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ausgelöst worden, die dieser an die Bundeskriminalpolizei weitergeleitet hatte.
Aufgrund der internationalen Dimension des Falls waren verschiedene Länder von dem Fall betroffen, mit denen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden in Kontakt standen. Besonders eng war die Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Justizbehörden.
Seit Anfang 2012 in der Schweiz
Die Ermittlungen hatten gemäss der Bundesanwaltschaft ergeben, dass sich bereits ab 2004 einer der Beschuldigten einer Vorgängerorganisation von ISI (Islamischer Staat im Irak) angeschlossen hatte. Es handelt sich um den 29-jährigen Osama M., laut Bundesanwaltschaft Chef der IS-Zelle in Schaffhausen.
2011 soll M. in Syrien Kontakte mit dem syrischen Ableger des heutigen IS geknüpft haben, dessen Mitglieder seine damaligen Weggefährten im Irak waren, darunter auch ein weiterer Beschuldigter im Schweizer Verfahren.
Der Iraker sitzt im Rollstuhl. Die Kriegsverletzung hatte er sich 2006 oder 2007 zugezogen, als er für eine Vorgängerorganisation des Islamischen Staates (IS) kämpfte. Er kam Anfang 2012 als Flüchtling in die Schweiz, um seine schweren Kriegsverletzungen zu kurieren (BLICK berichtete).
IS hätte sich zum Attentat bekennen sollen
Nach der Einreise hatte M. gemäss der Anklagebehörde den Kontakt zu dieser Gruppierung weiterhin aufrecht erhalten und zusammen mit einem weiteren Landsmann und einer Drittperson die aus dem Ausland anreisen sollte, Attentatspläne geschmiedet. Zu diesem Attentat hätte sich im Fall eines Erfolges der IS bekennen sollen.
Verhaftet worden waren die drei Beschuldigten zwischen dem 21. März und dem 8. April 2014 in der Nordostschweiz. Am 17. Juli 2015 war das Strafverfahren auf einen vierten Beschuldigten ausgedehnt worden, der nach Syrien gereist war, um dem ISI Funkgeräte zu überbringen.
Zudem wird diesem Angeklagten von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, auf Facebook beweisrelevante Kontakte, Posts und Freundschaftsbeziehungen im Zusammenhang mit einem hohen Mitglied der kriminellen Organisation gelöscht zu haben. (SDA/gr)