Burgdorfer Wirtin stinksauer wegen Busse
«Heiland, das darf doch nicht wahr sein!»

Eine Wirtin in Burgdorf schliesst pünktlich zur Sperrstunde die Beiz ab, räumt auf – bis die Polizei anklopft: Draussen auf der Terrasse sitzen noch zwei Biertrinker. Doch die Busse kassiert die Wirtin.
Publiziert: 06.05.2021 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 18:35 Uhr
Die Wirtin in Burgdorf bemerkte offenbar nicht, dass draussen auf der Restaurant-Terrasse zwei Männer nach der Sperrstunde Bier tranken. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Eine Burgdorfer Beiz im letzten Juni: Nach Mitternacht leert sich das Lokal langsam, die letzten Gäste sind aber pünktlich zur Polizeistunde um 0.30 Uhr draussen. Man verabschiedet sich, die Wirtin verkauft dem letzten Gast noch eine Dose Bier über die Gasse.

Sie schliesst die Tür ab, beginnt, drinnen zu putzen und aufzuräumen. Was sie nicht ahnt: Draussen an einem der Tische sitzen noch zwei Männer, es ist der letzte Gast mit seinem Dosenbier, er geniesst es mit einem Kollegen unter freiem Himmel. Just in diesem Moment kommt die Polizei vorbei – und nimmt die Beiz unter die Lupe. Und da auf ihrer Terrasse zu verbotener Stunde noch Gäste sitzen, kassiert die Wirtin eine Busse von 200 Franken.

Das liess sie nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht. Nun fand die Verhandlung von dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau statt, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Und dort macht die Wirtin ihrem Ärger gehörig Luft. Mit rotem Gesicht schimpft sie über die Busse, fällt dem Richter immer wieder ins Wort. «Heiland, das darf doch nicht wahr sein», ruft sie. Und: «Ich beharre darauf, dass ich unschuldig bin.»

«Kann nicht die ganze Nacht draussen stehen!»

Sie selbst nämlich habe gar nicht gemerkt, dass da draussen noch Gäste sitzen, der Tisch stehe abseits, nicht vor dem Fenster. Ein schlechtes Gewissen habe sie auch nicht gehabt, sie habe ja rechtzeitig Feierabend gemacht.

Doch der Richter lässt keine Gnade walten. Sie sei für den Aussenbereich ihres Lokals verantwortlich und müsse dafür sorgen, dass nach der Sperrstunde nichts mehr konsumiert werde. Also hätte sie das Mobiliar auf der Terrasse zusammenräumen müssen. Die Wirtin ist stinksauer, ruft mit überschlagender Stimme, dass die anderen Beizer auch alles auf den Terrassen stehenlassen. «Ich kann doch nicht die ganze Nacht draussen stehen und aufpassen!»

Der Richter versucht, sie zu beruhigen: «Nur weil andere auf der Autobahn zu schnell fahren, darf ich das trotzdem nicht.» Sie murmelt: «So ein blöder Vergleich.» Der Einspruch hat sich für die Wirtin nicht gelohnt: Neben der Busse muss sie nun auch noch die Verfahrenskosten tragen – statt 200 muss sie nun gut 1000 Franken berappen.

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