Ein Mann liegt auf dem Boden, mehrere Beamte der Kantonspolizei Bern halten ihn fest. Plötzlich schlägt ein Polizist hart zu, trifft den Kopf des Mannes – dieser schreit. Kurz darauf versucht ein weiterer Beamter, einen Studenten davon abzuhalten, die Szenen auf Video festzuhalten. «Weg mit dem Telefon», ist noch zu hören.
Diese Szene spielt sich im vergangenen Dezember in Bern ab. Das Video, ursprünglich vom Onlinemagazin «Hauptstadt» veröffentlicht, sorgt für Empörung. Wie die «Hauptstadt» nun berichtet, wurde der Vorfall bei der Kantonspolizei intern aufgearbeitet. Für den betroffenen Polizisten gibt es keine Konsequenzen.
So hätten die internen Abklärungen ergeben, dass die involvierten Mitarbeiter «nicht widerrechtlich gehandelt und grundsätzlich die ausgebildeten Techniken angewendet haben», teilt die Medienstelle der Kantonspolizei mit.
Mann reagierte «aufbrausend»
Polizeirechts-Experte Markus Mohler erklärte bereits nach dem Vorfall im Winter, dass Faustschläge grundsätzlich als Ablenkungsmanöver erlaubt seien. «Gegen den Kopf sind solche Schläge nur in einer akuten Notwehrsituation zulässig», so Mohler gegenüber dem Portal «Hauptstadt».
Laut der Kantonspolizei habe der Mann bei der Kontrolle «aufbrausend» reagiert und sich geweigert, seine Hände aus den Taschen zu nehmen.
«Als seine Hände schliesslich aus den Taschen genommen werden konnten, wurde festgestellt, dass der Mann einen unbekannten Gegenstand in der Hand hielt. Der Aufforderung, seine Faust zu öffnen, kam er ebenfalls nicht nach», hiess es weiter.
Keine Anzeige gegen Polizei
Stattdessen wehrte sich der Mann weiter. Ein Polizist habe ihm anschliessend «zur Ablenkung kurz an den Kopf geschlagen, um ihn unter Kontrolle zu bringen und seine immer noch geballte Hand zu lösen».
Der Verhaftete wurde in einem anderen Kanton zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt und polizeilich gesucht. Deswegen kassierte der Mann neben der Verhaftung auch eine Anzeige wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz.
Der Verhaftete selbst hat gegen den Polizisten keine Anzeige eingereicht. Ein juristisches Verfahren droht ihm damit nicht. (zis)