Die Videokameras der Bernen Polizisten dürfen in Einzelfällen zur Beweissicherung eingeschaltet werden, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Für eine solche Handhabung ist die bestehende gesetzliche Grundlage ausreichend.
Für einen flächendeckenden Einsatz solcher «Bodycams» bräuchte es hingegen eine Gesetzesänderung. Darauf will der Regierungsrat vorderhand verzichten. Stattdessen soll die Kantonspolizei erst einmal im Einzelfall Erfahrungen mit den Kameras sammeln, schreibt der Regierungsrat weiter.
Polizei will strafbare Handlungen besser dokumentieren
Der Einsatz soll ausserdem zeigen, ob die Kameras in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen und wie sie sich allenfalls auf die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten auswirken.
Die Kameras sollen helfen, strafbare Handlungen noch besser zu dokumentieren. Sie dürfen für das Sichern von Beweisen eingeschaltet werden, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht, zu befürchten ist, oder wenn eine Straftat bereits begangen wurde. (szm)