Der Aufschrei war gross, als die «Rundschau» und der «Tages-Anzeiger» über den Bieler Hass-Imam Abu Ramadan berichteten: Der Libyer, der als Flüchtling in die Schweiz kam, bezog während Jahren rund 600'000 Franken an Sozialhilfe. Nebenbei predigte er heikle Botschaften in einer Bieler Moschee.
Seither versucht sich Ramadan zu wehren: Er kritisierte, man habe seine Predigten falsch übersetzt (BLICK berichtete). Zudem wehrt er sich gegen den Entscheid des Bundes. Beamte des Staatssekretariats für Migration (SEM) hatten ihm am 3. August den Asylstatus und die «Flüchtlingseigenschaft» entzogen.
Begründung: Ramadan ist angeblich im Besitz eines libyschen Passes und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist. Ein klarer Fall dafür, dass die Gründe für Asyl nicht mehr gegeben sind.
«Ich wurde bedroht»
Ramadan kündigte an, sich gegen den Entscheid wehren zu wollen. Er sei wieder bedroht worden: «Ich konnte nicht mehr in meine Heimatstadt reisen, sondern nur noch in die Hauptstadt Tripolis», sagte er gegenüber dem «Bund».
Diese Beschwerde bestätigt nun SEM-Sprecher Daniel Bach gegenüber BLICK: «Ja, es wurde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.» Damit wird Ramadan vorerst weiterhin durch das Asylgesetz geschützt.
Der Kanton Bern kündigte nämlich an, «ausländerrechtliche Massnahmen» gegen ihn zu prüfen, sobald der Asyl-Entzug des Bundes rechtskräftig ist. Als härteste Massnahme ist sogar die Ausschaffung möglich. Damit müssen die Berner Migrationsbeamten vorerst abwarten: Der Fall Ramadans wird am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden.