Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, bleibt offen. Die Gemeinde kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Die Gemeindeversammlung hatte die Ausgangssperre im Juni 2024 nach verschiedenen Vandalenakten und Sachbeschädigungen beschlossen.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur noch in Begleitung von Aufsichtspersonen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Ausgenommen sei der Heimweg etwa vom Kino oder von Sportveranstaltungen.
Die Beschwerdeführer kritisierten, die Ausgangssperre stelle einen Eingriff in die Grundrechte und in die Erziehungsfreiheit der Eltern dar.
Die Statthalterin kam zum Schluss, dass das Ausgangsverbot aus mehreren Gründen unverhältnismässig sei. So sei die Massnahme weder geeignet noch erforderlich, um die öffentliche Sicherheit in der Gemeinde zu gewährleisten.
Vandalenakte und Sachbeschädigungen könnten genauso vor 22 Uhr oder von Personen über 14 Jahren verübt werden. Zudem gebe es mildere Mittel, um Vandalismus zu bekämpfen. Zum Beispiel hätte die Gemeinde das Ausgangsverbot auf die hauptsächlich betroffene Schulanlage Staffel beschränken oder eine Aufklärungskampagne lancieren können.
Das pauschale Ausgangsverbot greife nicht nur in die Grundrechte der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit von Kindern und Jugendlichen ein. Sie tangiere auch ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie Förderung der Entwicklung gemäss Bundesverfassung. Eine umfassende Interessenabwägung habe die Gemeinde nicht vorgenommen.