Sie wollte einen Schwarzfahrer büssen und am Schluss erhielt sie selber eine Busse. Ein Gericht in Bern sprach gestern eine Kondukteurin der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 1600 Franken.
Grund war ein Vorfall in der S-Bahn: Weil ein junger Schwarzer kein gültiges Billett hatte, beschimpfte ihn die Kontrolleurin als «Bananenfresser». Sie stritt die verbale Entgleisung zwar ab, ihr Arbeitskollege, der mit ihr auf Patrouille war und als Zeuge aussagte, bestätigte aber die rassistischen Anwürfe.
«Geh zurück in den Busch»
Zwar hatte er das Wort «Bananenfresser» nicht gehört, erinnerte sich aber, dass sie den jungen Schwarzen sinngemäss dazu aufgefordert hatte, «zurück in den Busch zu gehen». Anschliessend habe er schlichten müssen, schreibt die «Berner Zeitung».
Für die Beleidigungen forderte der junge Schwarze 4500 Franken Schmerzensgeld und 10 400 Franken für die Anwaltskosten. Begründung: Der Satz der Kontrolleurin – «Die Schweiz ist kein Land für Bananenfresser» – habe ihn arg aus der Bahn geworfen. Er sei gekränkt gewesen, ja depressiv geworden, und im Fussball, seiner Leidenschaft, sei rein gar nichts mehr gegangen.
«Kontrolleure müssen sich viel anhören»
Der Einzelrichter räumte zwar ein: «Wir erleben oft, dass Schwarze, die beim Schwarzfahren erwischt werden, Rassismusvorwürfe erheben». Jedoch hielt er die Aussagen des jungen Schwarzen für stimmig.
Nichtsdestotrotz kürzte der Richter den Betrag für den Anwalt auf 8370 Franken und sprach dem jungen Schwarzen nur 500 Franken Schmerzensgeld zu. Seine Begründung: Das Verhalten der Frau sei nicht allzu schwerwiegend gewesen. «Kontrolleure müssen sich viel anhören. Sie haben einen schweren Job», sagte er. (gr)