Ausgesetztes Baby von Därstetten BE
Mutter und Lebenspartner aus U-Haft entlassen

Sie sind wieder in ihrem Zuhause: Die Mutter, die ihr Baby im Werkhof von Därstetten BE ausgesetzt hat, ist nicht mehr in Untersuchungshaft. Auch ihr Lebenspartner wurde entlassen.
Publiziert: 24.01.2020 um 20:02 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2020 um 21:17 Uhr
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Hier wurde das Baby in Därstetten BE auf diesem Sammelbehälter in einem Werkhof ausgesetzt.
Foto: Thomas Knutti
Fabian Vogt und Michael Sahli

Die Kantonspolizei Bern bestätigte am Freitag gegenüber BLICK, dass Marion W.* (41), die Mutter des ausgesetzten Babys von Därstetten BE, am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. «Die Haftgründe – insbesondere die Kolusionsgefahr – sind nicht mehr gegeben», sagt Polizeisprecher Dominik Jäggi. Die Ermittlungen seien jedoch weiterhin im Gang.

Auch der Lebenspartner Klaus K.* ist wieder auf freiem Fuss. «Er ist wahrscheinlich der Vater», sagt eine nahe Angehörige von ihm zu BLICK.

Recherchen vor Ort zeigen: Das Paar lebt wieder in ihrer Wohnung unweit des Ortes entfernt, wo die Frau ihr Baby im Werkhof ausgesetzt hat.

Über den Besuch ist der mutmassliche Vater des Babys wenig erfreut. Klaus K. kommt mit einer Einkaufstasche in der Hand nach Hause und lässt eine Schimpftirade ab, dass weder Polizei noch Medien die Bevölkerung korrekt informiert hätten. Die sichtlich angeschlagene Marion W.* öffnet die Tür, scheint sich rechtfertigen zu wollen. Doch das unterbindet Klaus K. – er schiebt sie unsanft zurück ins Haus. Dann lässt das Paar in ihrer Wohnung im zweiten Stock alle Storen herunter.

Der Fall

Marion W. hatte das Baby am Abend des 3. Januar am Ufer der Simme zur Welt gebracht. Dann wickelte sie es in eine Decke und legte es in einen Karton, der auf einem Sammelbehälter für Kaffeekapseln stand. Das Baby lag stundenlang in der Kälte, bevor es am 4. Januar morgens um 7.30 Uhr von Paul Tschabold (55) gefunden wurde. Das kleine Mädchen war stark unterkühlt und wurde in kritischem Zustand ins Spital gebracht.

Nach zwei bangen Wochen war klar: Das Baby hat die Unterkühlung überlebt – es ist nicht mehr im Spital. Zuständig für das Wohlergehen des Mädchens ist nun die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).

* Namen geändert

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