«Das ist alles sehr ärgerlich», sagte der Ostermundiger Gemeindepräsident Thomas Iten am auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Der Gemeinderat entschuldige sich in aller Form für den Fehler.
Der Gemeinde entging dadurch insgesamt rund eine halbe Million Franken, wie Iten ausführte. Zurückfordern kann die Gemeinde die Gelder für die vergangenen fünf Jahre, nicht aber für die ganzen zehn Jahre.
Bei einer Vier- bis Viereinhalbzimmerwohnung bewegen sich die Nachforderungen der Gemeinde im Rahmen von zirka hundert Franken pro Jahr.
200'000 Franken verloren
Iten rechnet mit etwa 300'000 Franken, die durch die Nachforderungen in die Gemeindekasse fliessen werden. Die restlichen rund 200'000 Franken dürften verloren sein.
Die betroffenen 500 Haushalte verteilen sich auf etwa 150 Liegenschaften. Ein Muster sei weder bei den Liegenschaften noch bei den betroffenen Haushalten erkennbar, wie Iten weiter ausführte. Hinweise, dass die Gebühren absichtlich nicht erhoben wurde, gebe es nach aktuellem Wissensstand keine.
Die Technik war das Problem
Der Fehler wurde bei einer Kontrolle entdeckt, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte. Entstanden ist er aufgrund von technischen Mängeln im Prozessablauf.
«Wir wissen relativ viel dazu», führte Iten auf Anfrage aus. Dennoch will die Gemeinde von einer externen Stelle noch vertiefte Abklärungen vornehmen lassen, um ganz sicher zu gehen, dass der Fehler nicht wieder vorkommt.
Auch die Gemeinde Frutigen im Berner Oberland kämpfte jüngst mit Problemen bei der Gebührenerhebung. Dort ging es vor allem ums Abwasser. In Frutigen wurde in den letzten Jahren viel gebaut und bei der Gemeinde fehlte es an Ressourcen.
Auch Ostermundigen verzeichnete in den vergangenen Jahren eine rege Bautätigkeit. (SDA)