Auf Einspurstrecke überholt
Berner Auto-Rowdy verliert Führerschein für immer

Schon mehrere Male musste ein Autofahrer im Kanton Bern seinen Ausweis abgeben. Dann überholte er Autos auf einer Einspurstrecke. Nun ist er sein Billett wieder los – dieses Mal für immer.
Publiziert: 29.08.2022 um 12:03 Uhr
|
Aktualisiert: 30.08.2022 um 13:07 Uhr
1/4
Ein Berner Auto-Rowdy hat auf einer Einspurstrecke Autos überholt. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Die Berner Behörden haben einem Mann zurecht den Führerausweis für immer entzogen, der auf einer Einspurstrecke der Autobahn mehrere Fahrzeuge rechts überholte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. In der Vergangenheit hatte der Mann den Ausweis bereits drei Mal zeitlich begrenzt abgeben müssen.

Die letzte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vom Dezember 2019 will er nicht begangen haben, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Er bestritt die Tat aber erst, als das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ihm im März 2020 den Führerausweis für immer entzog.

Onkel soll am Steuer gesessen sein

Auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 reagierte der Mann nicht. Er wurde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zudem wurde ihm eine Gebühr von 200 Franken aufgebrummt. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig und die Verwaltungsbehörde stützte sich deshalb auf den darin festgehaltenen Sachverhalt.

Das durfte sie auch, wie das Bundesgericht in seinem Urteil festhält. Es lässt die Einwände des Mannes nicht gelten, der seine vorangegangene Passivität damit begründete, dass er nicht rechtskundig sei und nur über schlechte Deutschkenntnisse verfüge. Laut den Lausanner Richtern musste der Verurteilte aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen davon ausgehen, dass dem Strafverfahren noch ein Administrativverfahren folgen werde.

Der Darstellung des Mannes, dass am Tattag der ferienhalber in der Schweiz weilende Onkel seines Halbbruders am Steuer seines Wagens gesessen sei und er noch gearbeitet habe, erachtet das Bundesgericht als nicht belegt. Vielmehr habe der Beschwerdeführer gegen das Prinzip von Treu und Glauben gehandelt, als er die Tat erst vor den Administrativbehörden bestritten habe. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden