Im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Länggasse in Thun BE sind am Valentinstag zwei männliche Leichen entdeckt worden. Bei den Toten handelt es sich um zwei Schweizer, die im Kanton Bern gelebt haben. Sie sind 22 und 20 Jahre alt.
Wie die Kantonspolizei Bern am Donnerstag mitgeteilt hat, sind die Ermittlungen zum Brand und dessen Umständen abgeschlossen. Wie die Untersuchungen des Dezernats Brände und Explosionen der Kantonspolizei Bern ergaben, dürfte der Brand auf einen unvorsichtigen Umgang bei Bauschaumarbeiten zurückzuführen sein. Dabei kam es in Verbindung mit einer offenen Flamme zur Zündung von Treibgasen. Die beiden Männer, die sich im Kellerabteil befanden, verstarben an einer Rauchgasvergiftung.
Im Keller hatte es eine starke Rauchentwicklung gegeben. Diese war von den Bewohnern des Wohnblocks gegen 20 Uhr bemerkt worden. Die herbeigerufene Feuerwehr konnte die Lage schnell unter Kontrolle bringen.
Giftschlangen in Kellerabteil in Thun
Mehrere Reptilien waren ebenfalls verendet, einige Tiere konnten gerettet werden. Die noch lebenden Tiere wurden in eine Tierklinik gebracht. Unter den gefundenen Tieren waren mehrere unterschiedliche Arten von Schlangen – auch Giftschlangen – und mehrere unterschiedliche Arten von Echsen, sagte eine Polizeisprecherin zu Blick.
Eine Bewohnerin erzählte Blick: «Es hat mega aus dem Kellerfenster gequalmt. Mein Freund hat sofort den Notruf alarmiert.»
Sie habe gewusst, dass die beiden Männer in ihrem «Hobbyraum» Eidechsen hielten, von den Schlangen hatte sie keine Kenntnis. Die beiden Männer hätten nur das Kellerabteil gemietet und ansonsten nicht dort gewohnt.
Offenbar kein Tötungsdelikt
«Es überwältigt mich richtig, zu realisieren, dass ich nicht wusste, dass im Haus nebenan Reptilien im Keller lungerten», wird ein Nachbar von «20 Minuten» zitiert.
Es sei «krass, dass da einfach zwei Männer gestorben sind». Ein weiterer Bewohner erklärte: «Hätte ich gewusst, dass im Keller unseres Gebäudes Reptilien sind, wäre mir schon vorher unheimlich zumute gewesen.»
«Was Material ist, kann man flicken, den Block kann man wiederherstellen, aber die Todesopfer werden nicht mehr lebendig», meinte eine Anwohnerin bei TeleBärn.
Die Tiere wurden legal in dem Kellerabteil gehalten. Widerrechtlichkeiten waren keine festgestellt worden, teilte die Polizei mit. Hinweise auf eine Dritteinwirkung gibt es laut Polizei nicht. Ein Tötungsdelikt wurde ausgeschlossen. (nad/dus/nl/SDA)